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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente - Auswanderung

von Manpower23.10.2022 | 19:15
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5 Antworten

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Hallo, wenn man eine befristete Erwerbsminderungsrente erhält und nach Spanien auswandern will, also gänzlich den neuen Lebensmittelpunkt in Spanien hat, bekommt man diese Rente weiterhin? Oder was sollte man beachten, tun oder lassen? Bis zu regulären Rente sinds noch über 10 Jahre.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Manpower,

Die Erwerbsminderungsrente wird auch bei einem Umzug nach Spanien bis zum Ende der im Bescheid angegebenen Befristung gezahlt. Sollten die gesundheitlichen Einschränkungen dann weiter bestehen, kann die Weiterzahlung der Rente beantragt werden. Auch eine so genannte arbeitsmarktbedingte Rente wegen voller Erwerbsminderung wird bei einem Wohnsitz in Spanien gezahlt. Dies gilt für alle EU-/EWR-Mitgliedsstaaten. Dennoch sollten Sie sich bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger wegen der Rentenzahlung nach Spanien in Verbindung setzen (z. B. wegen der Krankenversicherung).

Eine "Arbeitsmarktrente" wird gezahlt, wenn Ihr Rentenversicherungsträger festgestellt hat, dass Sie noch mindestens drei aber weniger als sechs Stunden täglich arbeiten können und Sie keinen entsprechenden Teilzeitarbeitsplatz haben. Voll erwerbsgemindert ist man eigentlich erst, wenn man nur noch weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann. Da Sie aber für Ihr noch vorhandenes Leistungsvermögen keinen Teilzeitarbeitsplatz haben, wird Ihnen die arbeitsmarktbedingte Rente wegen voller Erwerbsminderung gezahlt.

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4 Antworten

Uschiam 23.10.2022 | 20:46
Und es muss eine Rente aus medizinischen Gründen sein, bei einer sog. Arbeitsmarktrente würde nur noch die teilweise EM-Rente ausgezahlt werden.
Manpoweram 23.10.2022 | 21:39
danke. Was ist eine Arbeitsmarktrente bzw. was ist denn der Unterschied dazu? Ich war arbeitslos und dann krank und habe jetzt wieder weiter bis zu 3 Jahre eine Erwerbsminderungsrente bekommen. Mir wurde gesagt, daß ich aus diesem System nicht mehr bis zur Rente herausgenommen werde. Wenn ich mich in D abmelde bezahle ich keine Krankenversicherung usw. mehr. Deshalb meine Frage, ob diese Rente dann weiter gezahlt wird. Oder muß ich dazu einen Wohnsitz in D beibehalten?
Beraterinam 23.10.2022 | 20:41
Ja man bekommt diese auch weiterhin. Selbstverständlich sollte man seine Arztbesuche weiterhin wahrnehmen, alleine durch die Auswanderung ändert sich ja der Zustand nicht. Bei anstehendem Verlängerungsantrag die ärztlichen Unterlagen wie gewohnt mit einreichen und ggf. für Gutachtertermin zur Verfügung stehen.
Marthaam 23.10.2022 | 22:27
Wie Sie selbst schreiben ist Ihre Rente befristet. Das heißt, sie endet erst mal automatisch (!) zum im Bescheid angegebenen Datum. Danach können Sie eine Verlängerung beantragen. Dies ist zum einen aus dem Ausland vermutlich schwieriger als aus dem Inland (Stichwort evtl. erforderlicher Besuch eines Gutachters, Fremdsprachliche Atteste etc.). Zum anderen kann Ihnen aktuell niemand sagen, ob die Verlängerung dann auch bewilligt wird.
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