Hallo Manpower,
Die Erwerbsminderungsrente wird auch bei einem Umzug nach Spanien bis zum Ende der im Bescheid angegebenen Befristung gezahlt. Sollten die gesundheitlichen Einschränkungen dann weiter bestehen, kann die Weiterzahlung der Rente beantragt werden. Auch eine so genannte arbeitsmarktbedingte Rente wegen voller Erwerbsminderung wird bei einem Wohnsitz in Spanien gezahlt. Dies gilt für alle EU-/EWR-Mitgliedsstaaten. Dennoch sollten Sie sich bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger wegen der Rentenzahlung nach Spanien in Verbindung setzen (z. B. wegen der Krankenversicherung).
Eine "Arbeitsmarktrente" wird gezahlt, wenn Ihr Rentenversicherungsträger festgestellt hat, dass Sie noch mindestens drei aber weniger als sechs Stunden täglich arbeiten können und Sie keinen entsprechenden Teilzeitarbeitsplatz haben. Voll erwerbsgemindert ist man eigentlich erst, wenn man nur noch weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann. Da Sie aber für Ihr noch vorhandenes Leistungsvermögen keinen Teilzeitarbeitsplatz haben, wird Ihnen die arbeitsmarktbedingte Rente wegen voller Erwerbsminderung gezahlt.