Grundsätzlich werden Sozialleistungen nur auf Antrag gewährt.
Der Automatismus, den der Sozialberatet meinte, ist der von "Luzifer" beschriebene:
Aufgrund des Entlassungsberichtes, der letztlich dem Rentenversicherungsträger vorgelegt wird, wird dieser dann erkennen, dass vermutlich Erwerbsminderung vorliegen wird und Sie dazu auffordern den Rentenantrag zu stellen, in dem Sie die dazu erforderlichen Formblätter ausfüllen. Als Rentenantragsdatum gilt dann das Datum des Reha-Antrages.
Falls Sie sich jedoch nicht darauf verlassen wollen, dass der Rentenversicherungsträger auf Sie zukommt oder keine weitere Zeit verlieren möchten, können Sie natürlich auch direkt einen Erwerbsminderungsrentenantrag stellen. Ich rate Ihnen da zu einem Termin bei der Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers.