Erwerbsminderungsrenten können als Renten auf Zeit oder als Dauerrenten gewährt werden. Grundsätzlich sind Erwerbsminderungsrenten zeitlich zu begrenzen. Nur, wenn keine Besserungsaussicht besteht, wird eine Dauerrente eingewiesen.
Wie Sie richtig ausgeführt haben, beginnt die Zeitrente nach Ablauf von 6 Kalendermonaten nach Eintritt des Leistungsfalles, sofern der Antrag innerhalb von 3 Kalendermonaten gestellt wird. Bei verspäteter Antragstellung beginnt die Rente mit dem Monatsersten der Antragstellung. Da die Rente erst nach Ablauf von 6 Kalendermonaten beginnen kann, liegt eine verspätete Antragsstellung erst im 7. Monat vor.