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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente

von Paula28.04.2019 | 12:15
143 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag,ich beziehe zur Zeit ALG1 nach Nahtlosigkeits Prinzip und habe Erwerbsminderundrente beantragt.Laut Sachbearbeiterin ist die volle EM Rente bewilligt,ich muss den Bescheid abwarten,weil die Formulare Hinzuverdienstgrenze noch bearbeitet werden. Jetzt habe ich gehört EM Rente wird ab 7.Kalendermonat bezahlt, aber das Arbeitsamt stellt die Bezüge bei schriftlicher Bewilligung sofort ein. Jetzt meine Fragen 1. Stimmt es ,dass es Ausnahmen gibt,wann die EM Rente sofort gezahlt wird? 2.Gibt es bei Zahlung ab 7.Monat eine Nachzahlung für die Monate 1 bis 7 ? Ich habe grosse Angst, dass ich so lange kein Geld bekomme.Ich bin verheiratet und würde kein Hartz 4 bekommen,da das Einkommen zu hoch ist.Aber das Einkommen ist durch hohe finanzielle Belastungen (Kredit,) in der Endsumme eher niedrig. Kann mir jemand Auskunft geben? Ich habe schlaflose Nächte ,weil ich Existenzangst habe.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 29.04.2019 | 11:17

Hallo Paula,

eine Ausnahme gilt für befristete Renten wegen voller Erwerbsminderung, bei denen der Anspruch unabhängig von der Arbeitsmarktlage besteht: Wenn die Feststellung der vollen Erwerbsminderung dazu führt, dass Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Krankentagegeld endet, kann Ihre Rente wegen voller Erwerbsminderung bei rechtzeitiger Antragstellung bereits vor dem siebten Kalendermonat nach Eintritt der Erwerbsminderung beginnen. Dadurch sollen Versorgungslücken vermieden werden.

3 Antworten

Hans am 28.04.2019 | 13:19
Hallo Paula, ich kann ihnen aus eigener Erfahrung sagen das eine befristete EM Rente vor Ablauf der 7 Monate gezahlt wird wenn ALG 1 oder das Krankengeld eingestellt wird. Allerdings nur bei Renten die alleine aus Medizinischer Sicht gewährt werden( keine Arbeitsmarktrenten). Wenn dies so zutrifft ist Tagenau ( nächster Tag ) nach der Einstellung die Rente zu zahlen. Schönen Tag noch mfg Hans
PeterFam 28.04.2019 | 13:19
Ab dem 7. Kalendermonat nach Eintritt der Erwerbsminderung. Da du schon sehr lange krank geschrieben bist, wird der Rentenbeginn wahrscheinlich in der Vergangenheit liegen, so dass du "sofort" (mit Bescheiderteilung) die Rente erhältst. Keine Angst, ALGI und/oder Krankengeld musst du nicht zurück zahlen. Die Kostenträger machen das untereinander aus.
Paulaam 28.04.2019 | 13:51
Vielen Dank für ihre Antworten ! Da bin ich jetzt beruhigt und wünsche einen schönen Sonntag . Mfg Paula
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