Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente Beamte

von Ella26.02.2025 | 09:33
1094 Ansichten
7 Antworten
Ich bin Beamtin und erhalte Pension wegen einer Dienstunfähigkeit. Ich habe gleichzeitig Rentenanwartschaften in der gesetzlichen Rente erworben aufgrund Pflege von Angehörigen. Bekomme ich eine Erwerbsminderungsrente, wenn ich 3 Stunden noch arbeiten könnte, aber aufgrund Beamtengesetz nicht arbeiten darf.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 26.02.2025 | 10:08

Hallo Ella,

 

gemäß § 43 Abs. 1 und 2 SGB VI haben Versicherte bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung, wenn sie 

 

1. teilweise bzw. voll erwerbsgemindert sind,

2. in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung drei Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit haben und

3. vor Eintritt der Erwerbsminderung die allgemeine Wartezeit erfüllt haben.

 

Teilweise erwerbsgemindert sind Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens sechs Stunden täglich erwerbstätig zu sein. Voll erwerbsgemindert sind Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen  Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein.

 

Sofern Sie die o. g. versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt haben, kann grundsätzlich ein Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung bestehen. 

 

Zu prüfen wäre dann noch, ob Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeitsfähig sind. Hierfür ist nicht nur Ihre derzeit/zuletzt ausgeübte Tätigkeit relevant, sondern jegliche Tätigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.

Dies wird anhand ärztlicher Unterlagen und ggf. ärztlichen Begutachtung festgestellt.

 

Ob eine volle oder teilweise Erwerbsminderung vorliegt, kann daher nur in einem Antragsverfahren geprüft werden.

Ob Sie die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen können Sie, sofern vorliegend, Ihrer letzten Renteninformation/Rentenauskunft entnehmen oder auch telefonisch bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger erfragen.

 

6 Antworten

Kommt drauf anam 26.02.2025 | 09:44
Wenn Sie die 5/5/3-Regel erfüllen (versicherungsrechtliche Voraussetzungen) und die DRV auf Ihren Antrag R0100 hin feststellt, dass Sie teilweise oder voll erwerbsgemindert sind, dann schon (dienstunfähig ist nicht gleich erwerbsgemindert!). Allerdings wird Ihre Beamtenpension, abhängig von deren Höhe, wohl mindestens teilweise auf diese EM-Rente angerechnet (wegen der Hinzuverdienstgrenze)n. Und falls Sie nur Entgeltpunkte aus der Pflegetätigkeit erworben haben, dürfte diese EM-Rente dann sowieso ausgesprochen niedrig ausfallen. Und ob diese EM-Rente dann ggf. Ihre Beamtenpension kürzen werde, erklärt Ihnen Ihr Dienstherr.
Kommt drauf anam 26.02.2025 | 10:09
Ella schrieb

Ich habe schon aus einer früheren Berufstätigkeit Entgeltpunkte erworben. Laut Gutachten kann ich 3 Stunden arbeiten, allerdings darf ich das aufgrund Beamtenstatus nicht. Da ich größtenteils nur Teilzeit als Beamtin gearbeitet habe aufgrund Familie und Pflege, ist meine Pension natürlich nicht so hoch.

Dann stellen Sie doch einfach den Antrag R0100 bei der DRV und warten ab, was dabei herauskommt (Voraussetzungen: mindestens 5 Jahre Wartezeit und in den letzten 5 Jahren mindestens 36 Monate mit Pflichtbeiträgen). Wie hoch ungefähr Ihre EM-Rente ausfallen würde , finden Sie in Ihrer jährlichen "Renteninformation" der DRV. Und ob Sie bei Gewährung einer EM-Rente (egal ob voll oder teilweise) dann gar nicht arbeiten oder innerhalb der erlaubten täglichen Arbeitszeit-Grenzen, ist der DRV völlig egal. Sie bekommen die EM-REnte (egal ob voll oder teilweise) dann also auch, wenn Sie gar nicht arbeiten.
Königam 26.02.2025 | 14:25
Kommt drauf an schrieb

Dann stellen Sie doch einfach den Antrag R0100 bei der DRV und warten ab, was dabei herauskommt (Voraussetzungen: mindestens 5 Jahre Wartezeit und in den letzten 5 Jahren mindestens 36 Monate mit Pflichtbeiträgen).

Wie hoch ungefähr Ihre EM-Rente ausfallen würde , finden Sie in Ihrer jährlichen "Renteninformation" der DRV.

Und ob Sie bei Gewährung einer EM-Rente (egal ob voll oder teilweise) dann gar nicht arbeiten oder innerhalb der erlaubten täglichen Arbeitszeit-Grenzen, ist der DRV völlig egal.

Sie bekommen die EM-REnte (egal ob voll oder teilweise) dann also auch, wenn Sie gar nicht arbeiten.

Bevor Sie den Antrag stellen, sollten Sie sich erkundigen, ob und in welchem Umfang eine Erwerbsminderungsrente auf Ihre Pension angerechnet wird und ob Sie in den letzten 5 Jahren vor dem Leistungsfall auch 36 Monate mit Pflichtbeiträgen gezahlt haben. Beides kann sich so auswirken, dass eine Antragstellung tatsächlich überflüssig wird. Sollten Sie sich nicht sicher sein, stellen Sie, wie schon vorgeschlagen, einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente und warten Sie die Entscheidung ab.
Uam 26.02.2025 | 16:27
Was das Beamtengesetz zur Dienstunfähigkeit formuliert, ist etwas anderes als die gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Hier zählen medizinische und versicherungstechnische Vorgaben,die erfüllt sein müssen. Eine beamtliche Dienstunfähigkeit ist keine Voraussetzung, sondern ein gesunkenes Restleistungsvermögen für ALLE möglichen Tätigkeiten auf unter 3 Stunden für eine volle und auf unter 6 Stunden für eine teilweise EM-Rente. Zudem muss die 3/5 Belegung erfüllt sein. Oft ist es so, dass Beamte Dienstunfähig werden mit Einschränkungen, die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht von Relevanz sind.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026