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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente beantragen, wenn man nur eine Reha will, weil Reha vor Rente gilt?

von Kumpel vom Kumpel22.03.2021 | 17:35
726 Ansichten
20 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ein Kumpel von mir, hat mir empfohlen, wenn man nur eine Reha will, eine Erwerbsminderungsrente zu beantragen, da Reha vor Rente gilt. Stimmt das?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Kumpel vom Kumpel,

es stimmt zwar dass es in der Rentenversicherung den Grundsatz „Reha vor Rente“ gibt und in jedem Verfahren zu einem Antrag auf Erwerbsminderungsrente prinzipiell auch geprüft wird, ob mit einer Rehamaßnahme die Erwerbsfähigkeit verbessert oder wiederhergestellt werden kann und damit evtl. keine Erwerbsminderungsrente mehr nötig ist.

Wenn Sie allerdings nur eine Reha anstreben, sollten Sie auch nur eine Reha beantragen. Dies wäre jedenfalls deutlich verfahrensvereinfachender.

Sollte sich im Rahmen des Reha-Verfahrens letztlich herausstellen, dass Ihre Erwerbsfähigkeit soweit gemindert ist, dass ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente besteht, dann wird der Reha-Antrag automatisch in einen Rentenantrag umgedeutet. Im Zweifel ginge also auch hier nichts „verloren“.

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19 Antworten

Kumpel vom Kumpelam 22.03.2021 | 18:20
Hallo Experte, danke für Ihre lange Antwort! Mein Kumpel meinte, wenn ich nur eine Reha beantrage, wird die sehr oft abgelehnt und damit wäre die Reha verloren und das wars dann. Wenn ich dagegen, die Erwerbsminderungsrente beantrage, wird die Reha genehmigt, wegen Reha vor Rente. Um die Angelegenheit besser abschätzen zu können, wie viel Prozent aller Reha Anträge werden abgelehnt?
KSCam 22.03.2021 | 18:31
Solche Spielchen zu spielen ist totaler Quatsch und bläht nur vollkommen unnötig das Verwaltungsverfahren auf. Das könnene Sie dem Kumpel von Ihrem Kumpel gerne ausrichten. Oder drastisch ausgedrückt: da ist ne Scheiß-Idee!
Kumpel vom Kumpelam 22.03.2021 | 19:17
Was ist da ne Scheiß-Idee dran? Der EXPERTE (nicht! die Putzfrau) hat doch eindeutig! in der EXPERTEN-Antwort den Grundsatz „Reha vor Rente“ bestätigt! Auf unverschämte und unqualifizierte Antworten von Nicht Experten kann ich gerne verzichten. Hilfreich wäre zu wissen, wie viel Prozent aller Reha Anträge abgelehnt werden, um endgültig entscheiden zu können.
W°lfgangam 22.03.2021 | 19:41
Zitat von Kumpel vom Kumpel anzeigenausblenden
Hallo Kumpel vom Kumpel, da kann ich Sie beruhigen, nach örtlicher Befragung am Wahltag des Reha-Antrags sind nur etwa Wurzel aus 3 von 85 Mio mal pi mal Daumen geteilt durch die geimpfte Bevölkerung in Abhängigkeit von Insuffizienz aller ab 60-jährigen, davon % doppelt nachfragende Antragsteller abgezogen ...runden Sie es auf 2 Dezimalstellen nach dem Komma auf - passt schon. Das Statistik-Portal der DRV bestätigt meine grobe 'Analyse' ...Sie finden sich da sicher zurecht: https://statistik-rente.de/drv/ ...ist zwar nur 'doofe' Statistik - für jeden 'Excel-Akrobaten' aber ein Leichtes zum Verstehen ...noch Fragen? *g Gruß w. PS: TIPP - machen Sie Briefwahl/Antrag per Post ...und Sie erhalten das Ergebnis sogar nachlesbar und direkt!
Uschiam 22.03.2021 | 19:46
Zitat von Kumpel vom Kumpel anzeigenausblenden
Solche Spielchen zu spielen ist totaler Quatsch und bläht nur vollkommen unnötig das Verwaltungsverfahren auf. Das könnene Sie dem Kumpel von Ihrem Kumpel gerne ausrichten. Oder drastisch ausgedrückt: da ist ne Scheiß-Idee!
Was ist da ne Scheiß-Idee dran? Der EXPERTE (nicht! die Putzfrau) hat doch eindeutig! in der EXPERTEN-Antwort den Grundsatz „Reha vor Rente“ bestätigt! Auf unverschämte und unqualifizierte Antworten von Nicht Experten kann ich gerne verzichten. Hilfreich wäre zu wissen, wie viel Prozent aller Reha Anträge abgelehnt werden, um endgültig entscheiden zu können.
Reha vor Rente bedeutet nicht, dass jedem Rentenantrag auch eine Reha vorgeschaltet wird. Die RV kann auch zu dem Entschluss gelangen, dass Ihr Rentenantrag abgelehnt wird und Reha oder LTA nicht von Nöten ist. Reha vor Rente bedeutet nur, dass bevor Sie berentet werden geschaut wird, ob eine Reha die Erwerbsfähigkeit sichern, wiederherstellen oder herausgezögert werden kann. Statistisch kenne ich nur die Zahl der abgelehnten EMR und diese beträgt ca. 48%.
Siehe hieram 22.03.2021 | 19:54
Zitat von Kumpel vom Kumpel anzeigenausblenden
Solche Spielchen zu spielen ist totaler Quatsch und bläht nur vollkommen unnötig das Verwaltungsverfahren auf. Das könnene Sie dem Kumpel von Ihrem Kumpel gerne ausrichten. Oder drastisch ausgedrückt: da ist ne Scheiß-Idee!
Was ist da ne Scheiß-Idee dran? Der EXPERTE (nicht! die Putzfrau) hat doch eindeutig! in der EXPERTEN-Antwort den Grundsatz „Reha vor Rente“ bestätigt! Auf unverschämte und unqualifizierte Antworten von Nicht Experten kann ich gerne verzichten. Hilfreich wäre zu wissen, wie viel Prozent aller Reha Anträge abgelehnt werden, um endgültig entscheiden zu können.
Die Prozentzahl der abgelehnten Reha Anträge würde Ihnen auch nicht weiterhelfen, denn Sie fallen dann entweder in den Anteil der abgelehnten oder in den der genehmigten Anträge. Eine Reha können Sie beantragen, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen Einschränkungen feststellen, die (längerfristig) Ihre Erwerbsfähigkeit mindern könnten. Dies kann auch ein völliger Erschöpfungszustand aufgrund körperlicher Beschwerden in Verbindung mit daraus resultierenden psychischen Belastungen sein. Und dann beantragen Sie eine Reha, um sich unter fachlicher Anleitung wieder neu zu sortieren bzw. tatsächlich vorhandene Einschränkungen zu erkennen und dann nachfolgend entweder wieder fit für den Arbeitsalltag zu sein oder auch nur Anregungen bekommen zu haben, was Sie verändern könnten/sollten. Oder eben auch (wie auch der Experte sagte), wird doch eine bereits erhebliche Minderung der Erwerbsfähigkeit festgestellt. Dann können Sie entscheiden, ob Sie eine EM-Rente beantragen oder vielleicht zunächst nur eine berufliche Rehabilitation (LTA). Eine Erwerbsminderungsrente können Sie beantragen, wenn bereits erhebliche gesundheitliche Einschränkungen (zum Beispiel auch langfristig bereits Arbeitsunfähig 'krank geschrieben') vorliegen, die aus Sicht Ihrer behandelnden Ärzte Ihre Erwerbsfähigkeit dauerhaft mindern. Auch wenn der Experte schreibt "grundsätzlich gilt Reha vor Rente" kann es Ihnen passieren, dass bei einem EM-Rentenantrag weder eine Reha NOCH eine EM-Rente bewilligt wird. Und dann?? Und auch der Antrag auf 'nur' Reha kann abgelehnt werden, ja. Da haben Sie aber die Möglichkeit Widerspruch einzulegen. Vielleicht sollten Sie sich hier nochmals ein bisschen einlesen und dann entscheiden, welchen Antrag Sie stellen: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/… https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/… https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/… https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/…
franticam 22.03.2021 | 19:56
Mal so ganz nebenbei erwähnt: Das Wort Grundsatz bedeutet nicht, dass jeder vor einer Gewährung oder Ablehnung einer EMR auch in Reha geschickt wird. Legt man keine aussagekräftigen Befunde seiner Ärzte bei bzw. werden die zu den Ärzten von der DRV gesendeten Formulare nicht auf EMR zielgerichtet ausgefüllt und zurückgeschickt, kann ein EMR Antrag auch ohne Reha nach Aktenlage abgelehnt werden. Die Bearbeitungszeit bis dahin kann auch schon mal 6 - 8 Monate dauern. Wenn man "Glück" hat wird man nur zum Gutachter geschickt, was coronabedingt ebenfalls einige Monate Wartezeit kosten kann. Ich bekomme seit 1 1/2 Jahren volle EMR und war nie zur Reha. Bearbeitungszeit 18 Monate.
Lolam 23.03.2021 | 00:15
Hätten Sie Scrubs geschaut wüssten Sie, dass Statistiken für den Einzelnen keinerlei Aussagekraft haben. Es gibt 110 Jährige die statistisch seit 30 Jahren tot sein müssten oder gar Frauen die mehr als die statistischen 1,4 Kinder bekommen. Ob nun 90 % der Rehaerstanträge abgelehnt werden oder nur 10 % sagt nichts über Ihre Erfolgschancen aus, da hier die Gründe für Ablehnung oder Zusage nicht berücksichtigt werden. Letztendlich können Sie machen was Sie wollen aber dennoch müssen Sie sich die Kommentare nach dem Sinn und der Logik schon gefallen lassen, beides sucht man nämlich noch. Aber wenn der Schwippschwager meiner Freundin meint Straßenschläue hätten ihn dahin gebracht wo er jetzt steht, dann Feuer frei für den Rentenantrag.
Kumpel vom Kumpelam 23.03.2021 | 18:24
Zitat von Siehe hier anzeigenausblenden
Siehe hier schrieb

Solche Spielchen zu spielen ist totaler Quatsch und bläht nur vollkommen unnötig das Verwaltungsverfahren auf.

Das könnene Sie dem Kumpel von Ihrem Kumpel gerne ausrichten.

Oder drastisch ausgedrückt: da ist ne Scheiß-Idee![/quote]

Was ist da ne Scheiß-Idee dran?

Der EXPERTE (nicht! die Putzfrau) hat doch eindeutig! in der EXPERTEN-Antwort den Grundsatz „Reha vor Rente“ bestätigt!

Auf unverschämte und unqualifizierte Antworten von Nicht Experten kann ich gerne verzichten.

Hilfreich wäre zu wissen, wie viel Prozent aller Reha Anträge abgelehnt werden, um endgültig entscheiden zu können.[/quote]

Die Prozentzahl der abgelehnten Reha Anträge würde Ihnen auch nicht weiterhelfen, denn Sie fallen dann entweder in den Anteil der abgelehnten oder in den der genehmigten Anträge.

Eine Reha können Sie beantragen, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen Einschränkungen feststellen, die (längerfristig) Ihre Erwerbsfähigkeit mindern könnten. Dies kann auch ein völliger Erschöpfungszustand aufgrund körperlicher Beschwerden in Verbindung mit daraus resultierenden psychischen Belastungen sein.

Und dann beantragen Sie eine Reha, um sich unter fachlicher Anleitung wieder neu zu sortieren bzw. tatsächlich vorhandene Einschränkungen zu erkennen und dann nachfolgend entweder wieder fit für den Arbeitsalltag zu sein oder auch nur Anregungen bekommen zu haben, was Sie verändern könnten/sollten. Oder eben auch (wie auch der Experte sagte), wird doch eine bereits erhebliche Minderung der Erwerbsfähigkeit festgestellt. Dann können Sie entscheiden, ob Sie eine EM-Rente beantragen oder vielleicht zunächst nur eine berufliche Rehabilitation (LTA).

Eine Erwerbsminderungsrente können Sie beantragen, wenn bereits erhebliche gesundheitliche Einschränkungen (zum Beispiel auch langfristig bereits Arbeitsunfähig 'krank geschrieben') vorliegen, die aus Sicht Ihrer behandelnden Ärzte Ihre Erwerbsfähigkeit dauerhaft mindern.

Auch wenn der Experte schreibt "grundsätzlich gilt Reha vor Rente" kann es Ihnen passieren, dass bei einem EM-Rentenantrag weder eine Reha NOCH eine EM-Rente bewilligt wird. Und dann??

Und auch der Antrag auf 'nur' Reha kann abgelehnt werden, ja. Da haben Sie aber die Möglichkeit Widerspruch einzulegen.

Vielleicht sollten Sie sich hier nochmals ein bisschen einlesen und dann entscheiden, welchen Antrag Sie stellen:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/med_reha_wie_sie_ihnen_hilft.html

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/mit_reha_fit_fuer_den_job.html

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/berufliche_reha_ihre_chance.html

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.html

Was ist da ne Scheiß-Idee dran? Der EXPERTE (nicht! die Putzfrau) hat doch eindeutig! in der EXPERTEN-Antwort den Grundsatz „Reha vor Rente“ bestätigt! Auf unverschämte und unqualifizierte Antworten von Nicht Experten kann ich gerne verzichten. Hilfreich wäre zu wissen, wie viel Prozent aller Reha Anträge abgelehnt werden, um endgültig entscheiden zu können.
Die Prozentzahl der abgelehnten Reha Anträge würde Ihnen auch nicht weiterhelfen, denn Sie fallen dann entweder in den Anteil der abgelehnten oder in den der genehmigten Anträge. Eine Reha können Sie beantragen, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen Einschränkungen feststellen, die (längerfristig) Ihre Erwerbsfähigkeit mindern könnten. Dies kann auch ein völliger Erschöpfungszustand aufgrund körperlicher Beschwerden in Verbindung mit daraus resultierenden psychischen Belastungen sein. Und dann beantragen Sie eine Reha, um sich unter fachlicher Anleitung wieder neu zu sortieren bzw. tatsächlich vorhandene Einschränkungen zu erkennen und dann nachfolgend entweder wieder fit für den Arbeitsalltag zu sein oder auch nur Anregungen bekommen zu haben, was Sie verändern könnten/sollten. Oder eben auch (wie auch der Experte sagte), wird doch eine bereits erhebliche Minderung der Erwerbsfähigkeit festgestellt. Dann können Sie entscheiden, ob Sie eine EM-Rente beantragen oder vielleicht zunächst nur eine berufliche Rehabilitation (LTA). Eine Erwerbsminderungsrente können Sie beantragen, wenn bereits erhebliche gesundheitliche Einschränkungen (zum Beispiel auch langfristig bereits Arbeitsunfähig 'krank geschrieben') vorliegen, die aus Sicht Ihrer behandelnden Ärzte Ihre Erwerbsfähigkeit dauerhaft mindern. Auch wenn der Experte schreibt "grundsätzlich gilt Reha vor Rente" kann es Ihnen passieren, dass bei einem EM-Rentenantrag weder eine Reha NOCH eine EM-Rente bewilligt wird. Und dann?? Und auch der Antrag auf 'nur' Reha kann abgelehnt werden, ja. Da haben Sie aber die Möglichkeit Widerspruch einzulegen. Vielleicht sollten Sie sich hier nochmals ein bisschen einlesen und dann entscheiden, welchen Antrag Sie stellen: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/… https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/… https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/… https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/…
Hallo Siehe hier, danke für Ihre lange Antwort! "Die Prozentzahl der abgelehnten Reha Anträge würde Ihnen auch nicht weiterhelfen, denn Sie fallen dann entweder in den Anteil der abgelehnten oder in den der genehmigten Anträge." Die Prozentzahl der abgelehnten Reha Anträge würde mir schon, bei der Auswahl des richtigen Antrages!, sehr gut weiterhelfen. Würden maximal 15% der Reha Anträge abgelehnt, würde ich den kürzeren Weg gehen und den Reha Antrag, wie hier von der Mehrheit empfohlen, stellen. Würden mehr als 15% der Reha Anträge abgelehnt, würde ich den sicheren Weg (da Reha vor Rente gilt) bevorzugen. "Auch wenn der Experte schreibt "grundsätzlich gilt Reha vor Rente" kann es Ihnen passieren, dass bei einem EM-Rentenantrag weder eine Reha NOCH eine EM-Rente bewilligt wird. Und dann??" Und dann lege ich, wenn ich die Widerspruchsfrist nicht versäumt habe, Widerspruch ein. Sollte ich die Widerspruchsfrist versäumt haben, bin ich erst mal raus aus dem Verfahren, und laut Info von meinem Kumpel, durch einen Überprüfungsantrag gemäß § 44 SGB X sofort wieder drin, in dem Verfahren. "Und auch der Antrag auf 'nur' Reha kann abgelehnt werden, ja. Da haben Sie aber die Möglichkeit Widerspruch einzulegen." Ich habe immer die Möglichkeit, gegen einen Bescheid Widerspruch einzulegen.
KSCam 23.03.2021 | 18:39
Da Sie ohnehin alles besser wissen, werden Sie eh das tun was Sie denken - egal ob sinnvoll oder nicht. Ich frage mich nur warum Sie dann überhaupt hier im Forum nachfragen? Aber seis drum: Sie haben Recht und wir unsere Ruhe......
Kumpel vom Kumpelam 23.03.2021 | 19:14
Ich habe auf die lange Antwort von @ Siehe hier geantwortet. Und weil ich nicht weiss, wie viel Prozent der Reha Anträge abgelehnt werden, und mir das aber wichtig ist, frage ich halt hier, im Experten Forum, nach.
Aloisam 23.03.2021 | 19:55
Ich sags Ihnen, nahezu die Hälfte der EM-Rentenanträge werden abgelehnt, was aber auch bedeutet, dass auch die Hälfte genehmigt wird. Bei Anträgen zur Rehabilitation werden 30 % abgelehnt und 70 % bewilligt. Ablehnungsgründe sind dabei meist versicherungstechnischer Art, Zeiträume, Rehafähigkeit, ambulante Behandlungsmöglichkeiten, Krankheitsbilder.
Peppiam 23.03.2021 | 20:26
Kurze Info... Ich habe innerhalb von 3 Monaten aufgrund von 2 verschiedenen Krankheiten jeweils sofort eine Reha bewilligt bekommen.. (2xReha innerhalb 3 Monaten)
Kumpel vom Kumpelam 23.03.2021 | 22:09
Zitat von Alois anzeigenausblenden
Ich habe auf die lange Antwort von @ Siehe hier geantwortet. Und weil ich nicht weiss, wie viel Prozent der Reha Anträge abgelehnt werden, und mir das aber wichtig ist, frage ich halt hier, im Experten Forum, nach.
Ich sags Ihnen, nahezu die Hälfte der EM-Rentenanträge werden abgelehnt, was aber auch bedeutet, dass auch die Hälfte genehmigt wird. Bei Anträgen zur Rehabilitation werden 30 % abgelehnt und 70 % bewilligt. Ablehnungsgründe sind dabei meist versicherungstechnischer Art, Zeiträume, Rehafähigkeit, ambulante Behandlungsmöglichkeiten, Krankheitsbilder.
Danke Alois, für die präzisen %-Zahlen. Genau das wollte ich wissen. Damit kann ich besser entscheiden.
Entscheidungshilfeam 23.03.2021 | 22:14
Wenn Sie ne Reha wollen stellen Sie einen Reha Antrag! Wäre Ihnen aber wahrscheinlich zu banal.
Peppiam 23.03.2021 | 22:27
Kurze Info... Ich habe innerhalb von 3 Monaten aufgrund von 2 verschiedenen Krankheiten jeweils sofort eine Reha bewilligt bekommen.. (2xReha innerhalb 3 Monaten)
Danke Peppi, über Reha-Antrag oder über EMR-Antrag?
Einfach nur jeweils Rehaantrag, ging sofort bei beiden durch.. Viel Erfolg... Klappt schon
Kumpel vom Kumpelam 23.03.2021 | 22:31
Zitat von Peppi anzeigenausblenden
Danke Peppi, über Reha-Antrag oder über EMR-Antrag?
Einfach nur jeweils Rehaantrag, ging sofort bei beiden durch.. Viel Erfolg... Klappt schon
Vielen Dank Peppi!
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