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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente beantragt - Welcher Minijob?

von Bianca27.05.2025 | 08:56
299 Ansichten
2 Antworten
Ich bin gelernte Erzieherin und habe aufgrund von Depressionen Erwerbsminderungsrente beantragt. Sie ist noch nicht genehmigt. Ich möchte mit Minijop als Schulbegleiter arbeiten. Ist meine EU Rente in Gefahr, weil Schulbegleiter dem Erzieher ähnlich ist?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 27.05.2025 | 09:28

Guten Tag Bianca,

 

grundsätzlich erfolgt die ärztliche Stellungnahme unabhängig von der aktuell ausgeübten Beschäftigung. Die Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente ist keine Berufsunfähigkeitsrente. Die Berufsunfähigkeitsrente stellt auf die Arbeitsfähigkeit im erlernten und ausgeübten Beruf ab. Diese Rente gab (und gibt) es für Versicherte die vor 1961 geboren wurden.

 

Zudem ist selbst bei Vorliegen einer vollen Erwerbsminderung die Ausübung einer Beschäftigung für unter drei Stunden täglich und bei Vorliegen einer teilweisen Erwerbsminderung bei unter sechs Stunden möglich.

 

Daher steht einer Ausübung eines Minijobs zur Zeit nichts entgegen.

 

Mit freundlichen Grüßen

1 Antworten

Pauschal nicht zu beantwortenam 27.05.2025 | 09:06
Das kann hier niemand pauschal und verlässlich beantworten. Formal müssen Sie bei Bezug einer Erwerbsminderungsrente bei einer Tätigkeit nur die maximal erlaubte tägliche Stundenzahl einhalten. Natürlich muss diese Tätigkeit der Rentenversicherung gemeldet werden. Eine bestehende Erwerbsminderungsrente kann immer, auch anlasslos, von der DRV überprüft werden. Ob und ggf. wann das passiert, kann niemand vorhersagen. Die Aufnahme einer Beschäftigung kann ein solcher Anlass sein, muss aber nicht. Kann natürlich sein, dass wenn Sie einen Tätigkeit ausüben wollen, die genau Ihrem bisherigen Beruf entspricht, die DRV das eher hinterfragt als wenn Sie etwas ganz anderes machen, zumal Ihr Krankheitsbild eventuell ja auch etwas mit den Belastungen Ihrer bisherigen Berufstätigkeit zu tun haben könnte. Aber das ist natürlich nur reine Spekulation. Wenn es soweit ist (EM-Rente genehmigt), sollten Sie das definitiv vorab mit der DRV klären.
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