Guten Tag Bianca,
grundsätzlich erfolgt die ärztliche Stellungnahme unabhängig von der aktuell ausgeübten Beschäftigung. Die Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente ist keine Berufsunfähigkeitsrente. Die Berufsunfähigkeitsrente stellt auf die Arbeitsfähigkeit im erlernten und ausgeübten Beruf ab. Diese Rente gab (und gibt) es für Versicherte die vor 1961 geboren wurden.
Zudem ist selbst bei Vorliegen einer vollen Erwerbsminderung die Ausübung einer Beschäftigung für unter drei Stunden täglich und bei Vorliegen einer teilweisen Erwerbsminderung bei unter sechs Stunden möglich.
Daher steht einer Ausübung eines Minijobs zur Zeit nichts entgegen.
Mit freundlichen Grüßen
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