Hallo Papageno141,
selbstverständlich können Sie weiter Ihrem Leistungsvermögen entsprechend arbeiten. Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger wird ohnehin prüfen, ob Sie ggf. voll oder teilweise erwerbsgemindert sind und kann dementsprechend auch eine Teilweise Erwerbsminderungsrente bewilligen, in der Sie der Ihrer Teilzeittätigkeit auch in Zukunft weiter nachgehen können. Sie sollten daher direkt Kontakt mit einer Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers aufnehmen und sich dort individuell zum weiteren Vorgehen beraten lassen.