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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente beantragt, kann ich Teilzeit arbeiten gehen

von Papageno14120.06.2023 | 13:15
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4 Antworten

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Guten Tag, ich benötige Rat zu meiner Situation und hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann. Ich bin seit über zwei Jahren krank, und da ich aus Sicht meiner Ärzte nicht mehr Vollzeit arbeiten gehen kann, habe ich auf deren Anraten einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt. Da ich in ungekündigter Stellung bin und vom Arbeitsamt Geld beziehe, nachdem ich vom Krankengeld bereits ausgesteuert bin, mache ich seit mehreren Monaten eine Wiedereingliederung bei meinem Arbeitgeber um meine Arbeitsleistung zu versuchen, komme aber nicht über 3,5 Stunden täglich. Mehr schaffe ich nicht. Mein Arbeitgeber möchte mich trotz reduzierter Arbeitskraft behalten. Nun meine Frage: Kann ich, obwohl ich einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt habe, meine Arbeitszeit z.B. auf 40 Prozent reduzieren und arbeiten gehen? Die Entscheidung über den Rentenantrag kann sich ja über Monate hinziehen und mein Arbeitslosengeld läuft bald aus und ich würde gerne die Stunden, die noch gehen, arbeiten gehen. Aber vielleicht ist das für die Entscheidung über die Rente nicht gut? Ich weiß nicht, was ich machen soll und mein Arbeitgeber möchte verständlicher Weise wissen, ob sie mit mir weiter rechnen können. Vielen Dank für die Antworten.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Papageno141,

selbstverständlich können Sie weiter Ihrem Leistungsvermögen entsprechend arbeiten. Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger wird ohnehin prüfen, ob Sie ggf. voll oder teilweise erwerbsgemindert sind und kann dementsprechend auch eine Teilweise Erwerbsminderungsrente bewilligen, in der Sie der Ihrer Teilzeittätigkeit auch in Zukunft weiter nachgehen können. Sie sollten daher direkt Kontakt mit einer Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers aufnehmen und sich dort individuell zum weiteren Vorgehen beraten lassen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Mikeam 20.06.2023 | 13:23
Bis zur Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente können Sie tun und lassen, was sie wollen. Vollzeit arbeiten, Teilzeit arbeiten, gar nicht arbeiten.
Rentenjägeram 20.06.2023 | 14:31
Wie schön das alles klingt, so gediegen, so zuversichtlich, als wäre das alles ganz unproblematisch und leicht zu erreichen.
KSCam 20.06.2023 | 17:02
Dieser Experte hat bisher kaum im Beratungsdienst gearbeitet. Was macht der Kunde wenn er auf 40% reduziert hat und die Rente wird abgelehnt? Und jetzt hat der AG keine Möglichkeit die Stelle zu erweitern? Was soll die Beratung anderes sagen als“Ihr Risiko, das müssen Sie selbst entscheiden“
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