Hallo Jani,
für die Berechnung einer Erwerbsminderungsrente werden nur die Beiträge berücksichtigt, die bis zum Tag vor 'Leistungsfall', d.h. bis zum Eintritt der Erwerbsminderung, bezahlt wurden.
Hier müsste auch aus dem Vergleichsangebot ersichtlich sein, welche Daten/Zeiten bei Ihnen hierfür berücksichtigt wird.
Beiträge aus einem danach folgenden KG oder ALG werden erst bei der Berechnung der späteren Altersrente berücksichtigt, wirken sich aber meist gar nicht aus, weil die 'Zurechnungszeit' (die bei der Altersrente dann zur 'Anrechnungszeit' wird), diese meist 'überlagert'.
Mit Leistungsfall fängt aber bei der EM-Rente auch bereits diese Zurechnungszeit an, deren Dauer für die Höhe der EM-Rente sich nach dem Jahr des Rentenbeginns (in Ihrem Fall wäre das dann 2020) berechnet. D.h., dass die Zeit (zwischen Eintritt Erwerbsminderung bis zum Zeitpunkt, an dem Sie 64J+4M alt werden) als 'betragsfreie Zeit' sich dennoch positiv auf Ihre EM-Rentenhöhe auswirkt.
Die Abschläge, die ebenfalls berechnet werden, betragen 0,3%/p.M. bis zum Erreichen der Regelaltersrente, sind aber auf 36 Monate begrenzt. Mehr als 10,8% Abschläge fallen also nicht an.
Die Zeit in der Sie kein Einkommen hatten, wird also ebenfalls mit berücksichtigt, hier haben Sie also keinen Nachteil.
Wenn Sie später in die Regelaltersrente wechseln, kann diese aufgrund des Besitzschutzes dann nicht niedriger werden als die zu dem Zeitpunkt zu zahlende EM-Rente.
Ob Sie dieses Angebot nun annehmen müssen Sie, in Ansprache mit Ihrem Rechtsbeistand, selbst entscheiden. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass bei Annahme des Vergleichs nun auch endlich wieder Geld ins Haus kommen würde und dies auch rückwirkend seit 2020. 'Irgendwie' konnten Sie sich ja mehr als zwei Jahre lang über Wasser halten und es ist absolut verständlich, dass Sie deshalb auf einen 'Ersatz' hoffen (der aber immerhin mit der Zurechnungszeit 'ausgeglichen' wird). Wenn Sie hier aber noch weiter kämpfen wollen, verzögert sich die Angelegenheit und es kommt so lange erst einmal weiter kein Geld, sondern nur weitere nervenaufreibende Anwalts-/Gerichtstermine und die dann immer noch ungeklärte Frage 'wovon soll ich leben'.
Dies sollten Sie also abwägen und sich dann im Sinne Ihrer Gesundheit entscheiden.
Alles Gute!