den Ausführungen von "von oder so" und "Kai-Uwe" ist zuzustimmen.
Zeiten der Ausbildung werden eventuell bei einer Rentenberechnung höher bewertet, trotzdem wird die Rente insgesamt, wie dargestellt, berechnet.
Es gibt Erleichterungen bei der Erfüllung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für Azubis, z.B. muss ggf. keine Mindestversicherungszeit von 60 Monaten sowie keine 36 Pflichtbeiträge in den letzten 60 Kalendermonaten zurückgelegt werden, dies jedoch nur beim Vorliegen eines Leistungsvermögens unter 3 Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.