Hallo Theresa64,
Das von Ihnen hier beschriebene Verfahren ist ganz typisch und entspricht insoweit dem regulären Verfahren der Deutschen Rentenversicherung bei Beantragung einer Erwerbsminderungsrente.
Dennoch möchten wir Ihnen hier noch einige Hinweise zum Ablauf geben.
Nach dem Eingang Ihres Antrages bei der Deutschen Rentenversicherung prüft diese alle nötigen Unterlagen und fordert gegebenenfalls weitere Dokumente an. Sodann werden Sie in der Regel zur Begutachtung eingeladen und es wird festgestellt, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang Sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt noch arbeiten können.
Sofern Ihr Beschäftigungsverhältnis noch besteht, erhält Ihr Arbeitgeber ein Formular und muss angeben, ob für Sie unter Beachtung Ihrer gesundheitlichen Situation eine Weiterbeschäftigung- im Wege eines leidensgerechten Teilzeitarbeitsplatzes-möglich wäre.
Die Deutsche Rentenversicherung wartet das Gutachten ab. Erst dann wird Ihr Antrag weiter bearbeitet. Sobald das Gutachten vorliegt-was durchaus mehrere Wochen dauern kann-wird eine Entscheidung getroffen.
Am Ende erhalten Sie einen rechtsbehelfsfähigen Bescheid über die Bewilligung oder Ablehnung einer Erwerbsminderungsrente.
Dieses Verfahren ist so üblich und leider können auch Verzögerungen durch ausstehende Gutachten vorkommen. Wichtig ist, dass alle Ihre Unterlagen geprüft werden bis zur endgültigen Entscheidung.
Wir empfehlen Ihnen auch, sich bei Fragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Erwerbsminderungsrente an die kostenfreie Hotline der Deutschen Rentenversicherung zu wenden. Diese erreichen Sie in der Zeit von Montags bis Donnerstags von 08.00.Uhr bis 19.00.Uhr und Freitags von 08.00.Uhr bis 15.30.Uhr unter der Telefonnummer 0800 1000 4800.
Außerdem haben Sie bei offen gebliebenen Fragen die Möglichkeit, bei Ihrem nächstgelegenen Rentenversicherungsträger einen persönlichen Beratungstermin zu vereinbaren, um Ihre individuelle Situation zu klären.
Mit diesen Hinweisen hoffen wir, Ihnen hier erst einmal weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
Vermutlich war es nicht die Anfrage zum Hinzuverdienst? Die wäre ein Hinweis auf eine mögliche Bewilligung, wenn auch nicht zu 100 Prozent.
Die Anfrage zum Beschäftigungsverhäktnis ist ein ganz normaler Arbeitsvorgang und sagt f0r sich allein gesehen gar nichts aus.
Nein , Gehaltsfragen wurden nicht abgefragt. Das Gutachten lag der DRV aber auch noch nicht vor.
Wenn das Gutachten nicht vorliegt, kann es noch keine Tendenz zur Entscheidung geben.
Denn die Sachbearbeitung kann ja nicht wissen was im Gutachten stehen wird
Das ist klar. Hatte mich nur gewundert, da ich das Schreiben vom Arbeitgeber bis zu einem bestimmten Datum zurückschicken sollte.
Aber das klären Sie doch bitte mit dem AG wann der eine Antwort haben will.
Das ist keine Frage an die DRV
Das ist klar. Hatte mich nur gewundert, da ich das Schreiben vom Arbeitgeber bis zu einem bestimmten Datum zurückschicken sollte.
Natürlich ist das eine Frage für DRV.
Wenn ich ein Schreiben bis zu einem bestimmten Datum an die DRV zurücksenden sollte.
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