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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente bei freiwilligen Beiträgen

von Florian16.06.2020 | 14:01
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Hallo, meine Frau ist aktuell pflichtversichert, da Sie als Angestellte arbeitet. Ich habe mich selbstständig gemacht und meine Frau wird hier einsteigen. Voraussichtlich wird Sie dann auch selbstständig und nicht mehr pflichtversichert sein. Dies klären wir gerade mit dem Steuerberater. Wir gehen mal davon aus, dass sie zukünftig nicht mehr pflichtversichert ist. Nun überlegen wir, dass meine Frau zukünftig freiwillige Beiträge in der GRV bezahlt. Bezüglich der Altersrente wissen wir bescheid und konnten wir hier alles nachlesen. Welchen Einfluss hat das auf Ihr Anspruch auf Erwerbsminderungsrente. - Behält Sie Ihre bisherigen Ansprüche auf Erwerbsminderungsrente, wenn Sie weiterhin freiwillige Beiträge einbezahlt? Reicht hierzu auch der Mindestbeitrag? - Erhöht sich auch der Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente auch zukünftig, wenn Sie höhere freiwillige Beiträge einbezahlt?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

1. Die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Rente wegen Erwerbsminderung sind nur erfüllt, sofern Sie in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre mit Pflichtbeiträgen nachweisen können. Bei der Ermittlung dieses Fünfjahreszeitraums, wird dieser Zeitraum, z.B. um Zeiten der Schwangerschaft oder Arbeitsunfähigkeit verlängert.

Das bedeutet jedoch, dass freiwillige Beiträge diesen Versicherungsschutz nicht aufrechterhalten, weil hierfür Pflichtbeiträge erforderlich sind (Ausnahme: wenn vor dem 01.01.1984 die Wartezeit von fünf Jahren bereits erfüllt wurde und seitdem bis laufend jeder Monat belegt ist).

2. Mit der laufenden Entrichtung erhöhen Sie den Rentenanspruch auf eine Altersrente - nicht wie bereits zuvor ausgeführt - auf eine Rente wegen Erwerbsminderung.

3. Mit der Entrichtung von 12 freilligen Mindestbeitragen erhöhen Sie Ihren Rentenanspruch um ca. 4 Euro monatlich für eine Altersrente.

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1 Antworten

W°lgangam 16.06.2020 | 19:44
*) Hallo Florian, Sie könnte dann die Versicherungspflicht auf Antrag wählen. Wäre weiter pflichtversichert und erhält sich den EM-Rentenanspruch/Schutz. Kostet natürlich mehr, ggf. berät Sie ihr Steuerberater über diese Option, damit es 'billiger' wird. Im Detail kann Sie für die Pflichtversicherung wählen: - in den ersten 3 Jahren den halben Regelbeitrag /rd. 290 € mtl. (West-Wert) - den Mittelbeitrag /rd. 590 € (West-Wert) - einen einkommensgerechter Beitrag = 18,6 % vom steuerrechtliche Gewinn. Wählt Sie allerdings die Antrags-Pflichtversicherung, kommt sie - während dieser selbständigen Tätigkeit - nicht mehr raus. Nebenbei geht es vielleicht auch um Mindestversicherungszeiten (35/45 Jahre) bei vorgezogenen Altersrentenansprüchen, die vorausschauend erreicht werden wollen/können. Eine Beratung dazu sollte zwingend in Anspruch genommen werden. *) beachten Sie dabei auch die künftige Kranken-/Pflegeversicherung. Gruß w.
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