Guten Tag Martina,
die medizinischen Voraussetzungen für eine Rente wegen Erwerbsminderung sind erfüllt, wenn Sie wegen Krankheit oder Behinderung nicht mehr mindestens sechs Stunden täglich arbeiten können, und zwar nicht nur in Ihrer, sondern in allen Tätigkeiten.
Es wird also beurteilt, in welchem zeitlichen Umfang Sie noch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten können. Ihre Rentenversicherung prüft das anhand ärztlicher Unterlagen. Eventuell fordert sie weitere Gutachten an und stellt dann Ihr Leistungsvermögen fest. Je nachdem, wie lange Sie täglich noch arbeiten können, sind Sie gegebenenfalls teilweise oder voll erwerbsgemindert.
Sie wären teilweise erwerbsgemindert, wenn Sie wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens sechs Stunden täglich zu arbeiten.
Volle Erwerbsminderung liegt vor, wenn Sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf nicht absehbare Zeit nur noch weniger als drei Stunden täglich arbeiten können.
Können Sie aus gesundheitlichen Gründen nur noch eine Teilzeitarbeit von mindestens drei Stunden, aber weniger als sechs Stunden täglich ausüben, und sind Sie arbeitslos, weil ein entsprechender Arbeitsplatz nicht vorhanden ist, gelten Sie ebenfalls als voll erwerbsgemindert. Damit trägt der Gesetzgeber der schwierigen Situation auf dem Arbeitsmarkt Rechnung
Ob und inwieweit die rechtlichen Fragen bzw. Feststellungen, die in dem von Ihnen zitierten Urteil des BSG für den dort konkret behandelten Sachverhalt behandelt wurden, auf Ihren Fall übertragbar wären, kann hier nicht geklärt werden.
Insofern schließe ich mich der Empfehlung an, den Antrag auf die Rente wegen Erwerbsminderung zu stellen. Denn dieser ist die Voraussetzung dafür, dass der Rentenversicherungsträger in Ihrem Fall das Vorliegen der Erwerbsminderung prüft.
Die Antragstellung ist entweder online möglich unter folgendem Link auf die Homepage der Deutschen Rentenversicherung:
https://www.eservice-drv.de/eantrag/hinweis-ohne-karte.seam
Oder Sie erledigen das in einem Beratungsgespräch mit der Deutschen Rentenversicherung. Eine individuelle Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung findet aktuell telefonisch statt. Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin bei Ihrem örtlich zuständigen Rentenversicherungsträger. Die Kontaktdaten bzw. die Telefonnummer können Sie unter dem folgenden Link finden:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Beratung-und-Kontakt/Beratung-suchen-und-buchen/Meinen-Traeger-finden/meinen-traeger-finden.html?nn=ade316d9-54c4-447e-960c-0abd98dcbea8
Weitere allgemeine Informationen zur Rente wegen Erwerbsminderung finden Sie auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung unter folgendem Link:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Rentenarten-und-Leistungen/Erwerbsminderungsrente/erwerbsminderungsrente_node.html
Warum zitieren Rechtsleihen oft Urteile?
Mein lieber Harald: nicht jede längere Erkrankung führt zur Berentung.
Hierfür mal ein anschauliches Beispiel:
Ein 35 jähriger ungelernter Bauarbeiter kann wegen eines "kaputten Rückens" nicht mehr auf dem Bau arbeiten, weil er nicht mehr schwer Heben und Tragen kann.
Deshalb wird er als Bauhilfsarbeiter auf Dauer arbeitsunfähig geschrieben werden.
Eine Rente wird er aber nie im Leben bekommen, weil er mit seinem defekten Rücken alle Jobs ohne schweres Heben und Tragen machen kann - und zwar vollschichtig 8 Stunden am Tag.
Der könnte ja jeden Bürojob ausüben und vieles andere auch.
Aber auch das ist reine Spekulation weil die liebe Fragestellerin zwar ein BSG Urteil in den Ring geworfen hat, aber kein Wort geschrieben hat um was es bei ihr konkret geht.
Hallo Schade, da haben Sie sicherlich recht, aber irgendetwas war mal mit dieser 6 Monatsgeschichte, leider weiß ich es nicht mehr ganz genau. Vielleicht findet sich ja noch jemand, der das noch genauer sagen kann.
Ergänzend es hatte damit zu tun, wer wegen Krankheit regelmäßig länger als 6 Monate im Jahr fehlt.Mein lieber Harald: nicht jede längere Erkrankung führt zur Berentung. Hierfür mal ein anschauliches Beispiel: Ein 35 jähriger ungelernter Bauarbeiter kann wegen eines "kaputten Rückens" nicht mehr auf dem Bau arbeiten, weil er nicht mehr schwer Heben und Tragen kann. Deshalb wird er als Bauhilfsarbeiter auf Dauer arbeitsunfähig geschrieben werden. Eine Rente wird er aber nie im Leben bekommen, weil er mit seinem defekten Rücken alle Jobs ohne schweres Heben und Tragen machen kann - und zwar vollschichtig 8 Stunden am Tag. Der könnte ja jeden Bürojob ausüben und vieles andere auch. Aber auch das ist reine Spekulation weil die liebe Fragestellerin zwar ein BSG Urteil in den Ring geworfen hat, aber kein Wort geschrieben hat um was es bei ihr konkret geht.Hallo Schade, da haben Sie sicherlich recht, aber irgendetwas war mal mit dieser 6 Monatsgeschichte, leider weiß ich es nicht mehr ganz genau. Vielleicht findet sich ja noch jemand, der das noch genauer sagen kann.
Liebe Experten,
vielen Dank für die bisherigen Antworten.
https://www.ihre-vorsorge.de/magazin/lesen/erwerbsminderungsrente-auffangnetz-fuer-millionen.html
Zitat aus dem Link:
"Auch bei häufiger Arbeitsunfähigkeit Erwerbsminderungsrente möglich
Nicht ganz selten sind gerade chronisch kranke ältere Arbeitnehmer in der Situation, dass sie zwar im Grundsatz („theoretisch“) vollschichtig arbeiten könnten, aber de facto wegen häufig auftretender Arbeitsunfähigkeit nicht in der Lage sind, ihre Tätigkeit auszuführen. In solchen Fällen kann unter Umständen ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente bestehen. Die Vorlage dafür hat das Bundessozialgericht (BSG) am 31. Oktober 2012 gegeben (Aktenzeichen B 13 R 107/12 B). Danach kann das Risiko einer häufigen Arbeitsunfähigkeit dann zu einer Erwerbsminderung führen, wenn feststeht, dass die Arbeitsunfähigkeit so häufig auftritt, dass die während eines Arbeitsjahres zu erbringenden Arbeitsleistungen nicht mehr den Mindestanforderungen entsprechen, die ein „vernünftig und billig denkender Arbeitgeber“ zu stellen berechtigt ist. Wann diese Grenze erreicht ist, hat das BSG aber nicht klar definiert. Klar ist für das oberste deutsche Sozialgericht jedoch, dass die Mindestanforderungen, die ein Arbeitgeber berechtigt stellen kann, nicht mehr erfüllt werden, „wenn der Versicherte die Arbeitsleistung für einen Zeitraum von mehr als 26 Wochen (sechs Monate oder die Hälfte) im Jahr gesundheitsbedingt nicht mehr erbringen kann“. Ob auch 20, 23 oder 25 Wochen zu erwartender Arbeitsunfähigkeit reichen, hat das BSG nicht gesagt.
Es hat allerdings als Regel aufgestellt: Wenn eine extrem häufige Arbeitsunfähigkeit prognostiziert werden kann, müsse dem Betroffenen eine konkrete andere Tätigkeit (Verweisungstätigkeit) benannt werden, die er ausüben könne. Gelinge das nicht – das ist praktisch die Regel – sei er trotz vollschichtigen Leistungsvermögens erwerbsgemindert."
Kernfrage:
Ist das Urteil des Bundessozialgerichts vom 31. Oktober 2012 (Aktenzeichen B 13 R 107/12 B) noch vollumfänglich gültig? Oder hat sich die Rechtslage verändert?
Vielen Dank für Ihre Bemühungen
Liebe Grüsse
Martina
In dem besagten BSG-Urteil geht selbiges davon aus,
dass für alle Tätigkeiten die der Betreffende (theoretisch) noch ausüben kann, eine mehr als sechs monatige Krankschreibung zu erwarten ist.
Da Sie "nur" in ihrer letzten Tätigkeit krangeschrieben sind, kann schlicht nicht beurteilt werden, ob die Krankschreibung auch für alle anderen Tätigkeiten erfolgen würde.
Das dies nicht zwingend der Fall sein muss wurde hier ja schon mit einigen Beispielen anschaulich illustriert.
Es kommt also mehr auf viel mehr als nur die lange Krankschreibung in der Vergangenheit an.
In einer Rechtsberatung wurde mir jedoch mitgeteilt, und zwar anders als in Ihrer Experten-Antwort, dass laut einem BSG-Urteil, ein Rechtsanspruch auf einer vollen Erwerbsminderungsrente besteht, wenn man mehr als 26 Wochen pro Jahr durch einen Arzt arbeitsunfähig geschrieben ist.
Ich bitte daher Ihre Experten-Antwort zu überprüfen.
Oder hat mich der Rechtsberater fehlerhaft beraten?
Guten Tag Martina, die medizinischen Voraussetzungen für eine Rente wegen Erwerbsminderung sind erfüllt, wenn Sie wegen Krankheit oder Behinderung nicht mehr mindestens sechs Stunden täglich arbeiten können, und zwar nicht nur in Ihrer, sondern in allen Tätigkeiten. Es wird also beurteilt, in welchem zeitlichen Umfang Sie noch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten können. Ihre Rentenversicherung prüft das anhand ärztlicher Unterlagen. Eventuell fordert sie weitere Gutachten an und stellt dann Ihr Leistungsvermögen fest. Je nachdem, wie lange Sie täglich noch arbeiten können, sind Sie gegebenenfalls teilweise oder voll erwerbsgemindert. Sie wären teilweise erwerbsgemindert, wenn Sie wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens sechs Stunden täglich zu arbeiten. Volle Erwerbsminderung liegt vor, wenn Sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf nicht absehbare Zeit nur noch weniger als drei Stunden täglich arbeiten können. Können Sie aus gesundheitlichen Gründen nur noch eine Teilzeitarbeit von mindestens drei Stunden, aber weniger als sechs Stunden täglich ausüben, und sind Sie arbeitslos, weil ein entsprechender Arbeitsplatz nicht vorhanden ist, gelten Sie ebenfalls als voll erwerbsgemindert. Damit trägt der Gesetzgeber der schwierigen Situation auf dem Arbeitsmarkt Rechnung Ob und inwieweit die rechtlichen Fragen bzw. Feststellungen, die in dem von Ihnen zitierten Urteil des BSG für den dort konkret behandelten Sachverhalt behandelt wurden, auf Ihren Fall übertragbar wären, kann hier nicht geklärt werden. Insofern schließe ich mich der Empfehlung an, den Antrag auf die Rente wegen Erwerbsminderung zu stellen. Denn dieser ist die Voraussetzung dafür, dass der Rentenversicherungsträger in Ihrem Fall das Vorliegen der Erwerbsminderung prüft. Die Antragstellung ist entweder online möglich unter folgendem Link auf die Homepage der Deutschen Rentenversicherung: https://www.eservice-drv.de/eantrag/hinweis-ohne-karte.seam… Oder Sie erledigen das in einem Beratungsgespräch mit der Deutschen Rentenversicherung. Eine individuelle Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung findet aktuell telefonisch statt. Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin bei Ihrem örtlich zuständigen Rentenversicherungsträger. Die Kontaktdaten bzw. die Telefonnummer können Sie unter dem folgenden Link finden: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Beratung-und-K… Weitere allgemeine Informationen zur Rente wegen Erwerbsminderung finden Sie auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung unter folgendem Link: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemei… [/quote In einer Rechtsberatung wurde mir jedoch mitgeteilt, und zwar anders als in Ihrer Experten-Antwort, dass laut einem BSG-Urteil, ein Rechtsanspruch auf einer vollen Erwerbsminderungsrente besteht, wenn man mehr als 26 Wochen pro Jahr durch einen Arzt arbeitsunfähig geschrieben ist. Ich bitte daher Ihre Experten-Antwort zu überprüfen. Oder hat mich der Rechtsberater fehlerhaft beraten?Sie haben alle Antworten erhalten. Wenn Sie diesen nicht glauben, zeigen Sie diese Ihrem "Rechtsberater". Der kann Sie dann ja weiter beraten, da Sie ihm ja scheinbar mehr vertrauen. Leute gibt es, da kann man nur verwundert den Kopf schütteln.
Guten Tag Martina,
die medizinischen Voraussetzungen für eine Rente wegen Erwerbsminderung sind erfüllt, wenn Sie wegen Krankheit oder Behinderung nicht mehr mindestens sechs Stunden täglich arbeiten können, und zwar nicht nur in Ihrer, sondern in allen Tätigkeiten.
Es wird also beurteilt, in welchem zeitlichen Umfang Sie noch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten können. Ihre Rentenversicherung prüft das anhand ärztlicher Unterlagen. Eventuell fordert sie weitere Gutachten an und stellt dann Ihr Leistungsvermögen fest. Je nachdem, wie lange Sie täglich noch arbeiten können, sind Sie gegebenenfalls teilweise oder voll erwerbsgemindert.
Sie wären teilweise erwerbsgemindert, wenn Sie wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens sechs Stunden täglich zu arbeiten.
Volle Erwerbsminderung liegt vor, wenn Sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf nicht absehbare Zeit nur noch weniger als drei Stunden täglich arbeiten können.
Können Sie aus gesundheitlichen Gründen nur noch eine Teilzeitarbeit von mindestens drei Stunden, aber weniger als sechs Stunden täglich ausüben, und sind Sie arbeitslos, weil ein entsprechender Arbeitsplatz nicht vorhanden ist, gelten Sie ebenfalls als voll erwerbsgemindert. Damit trägt der Gesetzgeber der schwierigen Situation auf dem Arbeitsmarkt Rechnung
Ob und inwieweit die rechtlichen Fragen bzw. Feststellungen, die in dem von Ihnen zitierten Urteil des BSG für den dort konkret behandelten Sachverhalt behandelt wurden, auf Ihren Fall übertragbar wären, kann hier nicht geklärt werden.
Insofern schließe ich mich der Empfehlung an, den Antrag auf die Rente wegen Erwerbsminderung zu stellen. Denn dieser ist die Voraussetzung dafür, dass der Rentenversicherungsträger in Ihrem Fall das Vorliegen der Erwerbsminderung prüft.
Die Antragstellung ist entweder online möglich unter folgendem Link auf die Homepage der Deutschen Rentenversicherung:
https://www.eservice-drv.de/eantrag/hinweis-ohne-karte.seam
Oder Sie erledigen das in einem Beratungsgespräch mit der Deutschen Rentenversicherung. Eine individuelle Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung findet aktuell telefonisch statt. Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin bei Ihrem örtlich zuständigen Rentenversicherungsträger. Die Kontaktdaten bzw. die Telefonnummer können Sie unter dem folgenden Link finden:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Beratung-und-Kontakt/Beratung-suchen-und-buchen/Meinen-Traeger-finden/meinen-traeger-finden.html?nn=ade316d9-54c4-447e-960c-0abd98dcbea8
Weitere allgemeine Informationen zur Rente wegen Erwerbsminderung finden Sie auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung unter folgendem Link:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Rentenarten-und-Leistungen/Erwerbsminderungsrente/erwerbsminderungsrente_node.html
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In einer Rechtsberatung wurde mir jedoch mitgeteilt, und zwar anders als in Ihrer Experten-Antwort, dass laut einem BSG-Urteil, ein Rechtsanspruch auf einer vollen Erwerbsminderungsrente besteht, wenn man mehr als 26 Wochen pro Jahr durch einen Arzt arbeitsunfähig geschrieben ist.
Ich bitte daher Ihre Experten-Antwort zu überprüfen.
Oder hat mich der Rechtsberater fehlerhaft beraten?[/quote]
Sie haben alle Antworten erhalten. Wenn Sie diesen nicht glauben, zeigen Sie diese Ihrem "Rechtsberater". Der kann Sie dann ja weiter beraten, da Sie ihm ja scheinbar mehr vertrauen. Leute gibt es, da kann man nur verwundert den Kopf schütteln.
Aber sonst sind Sie gesund oder? Sie haben alle Antworten erhalten. Wenn Sie diesen nicht glauben, zeigen Sie diese Ihrem "Rechtsberater". Der kann Sie dann ja weiter beraten, da Sie ihm ja scheinbar mehr vertrauen. Leute gibt es, da kann man nur verwundert den Kopf schütteln.Hallo Hä, 'Bernd S.' hat sich an die ursprüngliche Frage von 'Martina' rangehängt. Anscheinend, ohne die vorherigen Beiträge komplett zu lesen. Aber selbst wenn dem so ist, kann man auch etwas freundlicher ihn darauf aufmerksam machen, oder? Es soll doch ein gutes, fröhliches, gesundes und nettes Neues Jahr werden ;-)
Aber sonst sind Sie gesund oder? Sie haben alle Antworten erhalten. Wenn Sie diesen nicht glauben, zeigen Sie diese Ihrem "Rechtsberater". Der kann Sie dann ja weiter beraten, da Sie ihm ja scheinbar mehr vertrauen. Leute gibt es, da kann man nur verwundert den Kopf schütteln. [/quote]
Hallo Hä,
'Bernd S.' hat sich an die ursprüngliche Frage von 'Martina' rangehängt.
Anscheinend, ohne die vorherigen Beiträge komplett zu lesen.
Aber selbst wenn dem so ist, kann man auch etwas freundlicher ihn darauf aufmerksam machen, oder?
Es soll doch ein gutes, fröhliches, gesundes und nettes Neues Jahr werden ;-)
Es ist aber nicht jeder ein „Gutmensch“ wie Sie, der auch die absurdesten Fragen stoisch beantwortet. Was hier der ein oder andere von sich gibt, spottet wirklich jeder Beschreibung. Ich würde mir wünschen, dass eine Registrierung vorgeschaltet würde. Das würde dem Inhalt dieses Forums eher gerecht werden, insbesondere wenn man sich die Fragen und Antworten ansieht. Auch die Suchfunktion wird zu wenig genutzt und ist scheinbar auch nicht effektiv genug, da immer wieder gleiche Fragestellungen auftauchen, sie gefühlt schon hundertfach beantwortet wurden.Hallo Hä, 'Bernd S.' hat sich an die ursprüngliche Frage von 'Martina' rangehängt. Anscheinend, ohne die vorherigen Beiträge komplett zu lesen. Aber selbst wenn dem so ist, kann man auch etwas freundlicher ihn darauf aufmerksam machen, oder? Es soll doch ein gutes, fröhliches, gesundes und nettes Neues Jahr werden ;-)Guten Tag Martina, die medizinischen Voraussetzungen für eine Rente wegen Erwerbsminderung sind erfüllt, ... Informationen/Rentenarten-und-Leistungen/Erwerbsminderungsrente/erwerbsminderungsrente_node.html [/quote In einer Rechtsberatung wurde mir jedoch mitgeteilt, und zwar anders als in Ihrer Experten-Antwort, dass laut einem BSG-Urteil, ein Rechtsanspruch auf einer vollen Erwerbsminderungsrente besteht, wenn man mehr als 26 Wochen pro Jahr durch einen Arzt arbeitsunfähig geschrieben ist. Ich bitte daher Ihre Experten-Antwort zu überprüfen. Oder hat mich der Rechtsberater fehlerhaft beraten?Aber sonst sind Sie gesund oder? Sie haben alle Antworten erhalten. Wenn Sie diesen nicht glauben, zeigen Sie diese Ihrem "Rechtsberater". Der kann Sie dann ja weiter beraten, da Sie ihm ja scheinbar mehr vertrauen. Leute gibt es, da kann man nur verwundert den Kopf schütteln.
Hier stimme ich Ihnen voll und ganz zu!
Vielleicht fällt den Administratoren dazu ja noch etwas ein...
... werden hier nur noch Fragen beantwortet, die Unikatscharakter haben. Nur noch neue, nie dagewesene. Und originell müssen sie formuliert sein. Was schon einmal gefragt wurde, wird nicht mehr beantwortet. Sollen die Frage Trottel doch gefälligst suchen! Vielleicht noch einen Vorschlag, jeder darf im Quartal eine Frage stellen. Hä ist der Duktus der Begriffsstutzigen.Auch die Suchfunktion wird zu wenig genutzt und ist scheinbar auch nicht effektiv genug, da immer wieder gleiche Fragestellungen auftauchen, sie gefühlt schon hundertfach beantwortet wurden.Hier stimme ich Ihnen voll und ganz zu! Vielleicht fällt den Administratoren dazu ja noch etwas ein...
Auch die Suchfunktion wird zu wenig genutzt und ist scheinbar auch nicht effektiv genug, da immer wieder gleiche Fragestellungen auftauchen, sie gefühlt schon hundertfach beantwortet wurden.[/quote]
Hier stimme ich Ihnen voll und ganz zu!
Vielleicht fällt den Administratoren dazu ja noch etwas ein...
[/quote]... werden hier nur noch Fragen beantwortet, die Unikatscharakter haben. Nur noch neue, nie dagewesene. Und originell müssen sie formuliert sein. Was schon einmal gefragt wurde, wird nicht mehr beantwortet. Sollen die Frage Trottel doch gefälligst suchen! Vielleicht noch einen Vorschlag, jeder darf im Quartal eine Frage stellen. Hä ist der Duktus der Begriffsstutzigen.
Danke für Ihren qualitativ wertlosen Beitrag. Das mit der Begriffsstutzigkeit scheint Ihnen ja im Blut zu liegen. Vermutlich sind Sie auch jemand, der nicht in der Lage ist, die Suchfunktion zu nutzen und seine eigene Unzulänglichkeit lieber anderen zuschreibt.Hier stimme ich Ihnen voll und ganz zu! Vielleicht fällt den Administratoren dazu ja noch etwas ein...... werden hier nur noch Fragen beantwortet, die Unikatscharakter haben. Nur noch neue, nie dagewesene. Und originell müssen sie formuliert sein. Was schon einmal gefragt wurde, wird nicht mehr beantwortet. Sollen die Frage Trottel doch gefälligst suchen! Vielleicht noch einen Vorschlag, jeder darf im Quartal eine Frage stellen. Hä ist der Duktus der Begriffsstutzigen.
In einer Rechtsberatung wurde mir jedoch mitgeteilt, und zwar anders als in Ihrer Experten-Antwort, dass laut einem BSG-Urteil, ein Rechtsanspruch auf einer vollen Erwerbsminderungsrente besteht, wenn man mehr als 26 Wochen pro Jahr durch einen Arzt arbeitsunfähig geschrieben ist.
Ich bitte daher Ihre Experten-Antwort zu überprüfen.
Oder hat mich der Rechtsberater fehlerhaft beraten?
Nach Rücksprache mit meinem Rechtsberater, bleibt er dabei, dass ein Rechtsanspruch auf einer vollen Erwerbsminderungsrente besteht, wenn man mehr als 26 Wochen pro Jahr durch einen Arzt arbeitsunfähig geschrieben ist und hat auf ein einschlägiges höchstrichterliches BSG-Urteil verwiesen. Bitte begründen Sie sachlich und fachlich korrekt, warum kein Rechtsanspruch auf eine volle Erwerbsminderungsrente besteht, wenn man mehr als 26 Wochen pro Jahr durch einen Arzt arbeitsunfähig geschrieben ist.Guten Tag Martina, die medizinischen Voraussetzungen für eine Rente wegen Erwerbsminderung sind erfüllt, wenn Sie wegen Krankheit oder Behinderung nicht mehr mindestens sechs Stunden täglich arbeiten können, und zwar nicht nur in Ihrer, sondern in allen Tätigkeiten. Es wird also beurteilt, in welchem zeitlichen Umfang Sie noch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten können. Ihre Rentenversicherung prüft das anhand ärztlicher Unterlagen. Eventuell fordert sie weitere Gutachten an und stellt dann Ihr Leistungsvermögen fest. Je nachdem, wie lange Sie täglich noch arbeiten können, sind Sie gegebenenfalls teilweise oder voll erwerbsgemindert. Sie wären teilweise erwerbsgemindert, wenn Sie wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens sechs Stunden täglich zu arbeiten. Volle Erwerbsminderung liegt vor, wenn Sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf nicht absehbare Zeit nur noch weniger als drei Stunden täglich arbeiten können. Können Sie aus gesundheitlichen Gründen nur noch eine Teilzeitarbeit von mindestens drei Stunden, aber weniger als sechs Stunden täglich ausüben, und sind Sie arbeitslos, weil ein entsprechender Arbeitsplatz nicht vorhanden ist, gelten Sie ebenfalls als voll erwerbsgemindert. Damit trägt der Gesetzgeber der schwierigen Situation auf dem Arbeitsmarkt Rechnung Ob und inwieweit die rechtlichen Fragen bzw. Feststellungen, die in dem von Ihnen zitierten Urteil des BSG für den dort konkret behandelten Sachverhalt behandelt wurden, auf Ihren Fall übertragbar wären, kann hier nicht geklärt werden. Insofern schließe ich mich der Empfehlung an, den Antrag auf die Rente wegen Erwerbsminderung zu stellen. Denn dieser ist die Voraussetzung dafür, dass der Rentenversicherungsträger in Ihrem Fall das Vorliegen der Erwerbsminderung prüft. Die Antragstellung ist entweder online möglich unter folgendem Link auf die Homepage der Deutschen Rentenversicherung: https://www.eservice-drv.de/eantrag/hinweis-ohne-karte.seam… Oder Sie erledigen das in einem Beratungsgespräch mit der Deutschen Rentenversicherung. Eine individuelle Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung findet aktuell telefonisch statt. Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin bei Ihrem örtlich zuständigen Rentenversicherungsträger. Die Kontaktdaten bzw. die Telefonnummer können Sie unter dem folgenden Link finden: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Beratung-und-K… Weitere allgemeine Informationen zur Rente wegen Erwerbsminderung finden Sie auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung unter folgendem Link: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemei…In einer Rechtsberatung wurde mir jedoch mitgeteilt, und zwar anders als in Ihrer Experten-Antwort, dass laut einem BSG-Urteil, ein Rechtsanspruch auf einer vollen Erwerbsminderungsrente besteht, wenn man mehr als 26 Wochen pro Jahr durch einen Arzt arbeitsunfähig geschrieben ist. Ich bitte daher Ihre Experten-Antwort zu überprüfen. Oder hat mich der Rechtsberater fehlerhaft beraten?
Guten Tag Martina,
die medizinischen Voraussetzungen für eine Rente wegen Erwerbsminderung sind erfüllt, wenn Sie wegen Krankheit oder Behinderung nicht mehr mindestens sechs Stunden täglich arbeiten können, und zwar nicht nur in Ihrer, sondern in allen Tätigkeiten.
Es wird also beurteilt, in welchem zeitlichen Umfang Sie noch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten können. Ihre Rentenversicherung prüft das anhand ärztlicher Unterlagen. Eventuell fordert sie weitere Gutachten an und stellt dann Ihr Leistungsvermögen fest. Je nachdem, wie lange Sie täglich noch arbeiten können, sind Sie gegebenenfalls teilweise oder voll erwerbsgemindert.
Sie wären teilweise erwerbsgemindert, wenn Sie wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens sechs Stunden täglich zu arbeiten.
Volle Erwerbsminderung liegt vor, wenn Sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf nicht absehbare Zeit nur noch weniger als drei Stunden täglich arbeiten können.
Können Sie aus gesundheitlichen Gründen nur noch eine Teilzeitarbeit von mindestens drei Stunden, aber weniger als sechs Stunden täglich ausüben, und sind Sie arbeitslos, weil ein entsprechender Arbeitsplatz nicht vorhanden ist, gelten Sie ebenfalls als voll erwerbsgemindert. Damit trägt der Gesetzgeber der schwierigen Situation auf dem Arbeitsmarkt Rechnung
Ob und inwieweit die rechtlichen Fragen bzw. Feststellungen, die in dem von Ihnen zitierten Urteil des BSG für den dort konkret behandelten Sachverhalt behandelt wurden, auf Ihren Fall übertragbar wären, kann hier nicht geklärt werden.
Insofern schließe ich mich der Empfehlung an, den Antrag auf die Rente wegen Erwerbsminderung zu stellen. Denn dieser ist die Voraussetzung dafür, dass der Rentenversicherungsträger in Ihrem Fall das Vorliegen der Erwerbsminderung prüft.
Die Antragstellung ist entweder online möglich unter folgendem Link auf die Homepage der Deutschen Rentenversicherung:
https://www.eservice-drv.de/eantrag/hinweis-ohne-karte.seam
Oder Sie erledigen das in einem Beratungsgespräch mit der Deutschen Rentenversicherung. Eine individuelle Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung findet aktuell telefonisch statt. Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin bei Ihrem örtlich zuständigen Rentenversicherungsträger. Die Kontaktdaten bzw. die Telefonnummer können Sie unter dem folgenden Link finden:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Beratung-und-Kontakt/Beratung-suchen-und-buchen/Meinen-Traeger-finden/meinen-traeger-finden.html?nn=ade316d9-54c4-447e-960c-0abd98dcbea8
Weitere allgemeine Informationen zur Rente wegen Erwerbsminderung finden Sie auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung unter folgendem Link:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Rentenarten-und-Leistungen/Erwerbsminderungsrente/erwerbsminderungsrente_node.html
[/quote]
In einer Rechtsberatung wurde mir jedoch mitgeteilt, und zwar anders als in Ihrer Experten-Antwort, dass laut einem BSG-Urteil, ein Rechtsanspruch auf einer vollen Erwerbsminderungsrente besteht, wenn man mehr als 26 Wochen pro Jahr durch einen Arzt arbeitsunfähig geschrieben ist.
Ich bitte daher Ihre Experten-Antwort zu überprüfen.
Oder hat mich der Rechtsberater fehlerhaft beraten?[/quote]
Nach Rücksprache mit meinem Rechtsberater, bleibt er dabei, dass ein Rechtsanspruch auf einer vollen Erwerbsminderungsrente besteht, wenn man mehr als 26 Wochen pro Jahr durch einen Arzt arbeitsunfähig geschrieben ist und hat auf ein einschlägiges höchstrichterliches BSG-Urteil verwiesen.
Bitte begründen Sie sachlich und fachlich korrekt, warum kein Rechtsanspruch auf eine volle Erwerbsminderungsrente besteht, wenn man mehr als 26 Wochen pro Jahr durch einen Arzt arbeitsunfähig geschrieben ist.
Bitte wechseln Sie Ihren unwissenden Rechtsberater.
Da hier alle Begründungen schon geliefert wurden, wird sich niemand mehr die Mühe machen, falsche Argumente eines imaginären Rechtsberaters zu widerlegen, da können Sie warten bis Sie schwarz werden.
Stellen Sie einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente und Sie werden eine rechtsverbindliche Antwort erhalten oder lassen Sie es eben sein.
Wenn Sie dann einen ablehnenden Bescheid erhalten, können Sie ja mit den Argumenten Ihres Beraters Widerspruch einlegen. Sollte dieser abgewiesen werden, haben Sie ja die Möglichkeit Ihren allwissenden Berater zur Rede zu stellen und zu überlegen, ob man solchen Leuten wirklich vertrauen sollte.
Wer weiß denn schon was das für ein „Rechtsberater“ ist? Familienrecht, Arbeitsrecht? Rechtlicher Laie? Von Rentenrecht versteht er scheinbar nichts, ebensowenig wie der Fragesteller der alle Antworten ignoriert, weil diese nicht seinen Erwartungen entsprechen. Dann muss er eben damit klarkommen!Bitte begründen Sie sachlich und fachlich korrekt, warum kein Rechtsanspruch auf eine volle Erwerbsminderungsrente besteht, wenn man mehr als 26 Wochen pro Jahr durch einen Arzt arbeitsunfähig geschrieben ist.Bitte wechseln Sie Ihren unwissenden Rechtsberater. Da hier alle Begründungen schon geliefert wurden, wird sich niemand mehr die Mühe machen, falsche Argumente eines imaginären Rechtsberaters zu widerlegen, da können Sie warten bis Sie schwarz werden. Stellen Sie einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente und Sie werden eine rechtsverbindliche Antwort erhalten oder lassen Sie es eben sein. Wenn Sie dann einen ablehnenden Bescheid erhalten, können Sie ja mit den Argumenten Ihres Beraters Widerspruch einlegen. Sollte dieser abgewiesen werden, haben Sie ja die Möglichkeit Ihren allwissenden Berater zur Rede zu stellen und zu überlegen, ob man solchen Leuten wirklich vertrauen sollte.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
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