Hallo Was geht?,
eine Erwerbsminderungsrente kann bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze (ab Jahrgang 1964 das 67. Lebensjahr) beantragt und gezahlt werden.
Aufgrund der Besitzschutzregelung für Entgeltpunkte einer früheren Rente wird beim unmittelbaren Wechsel von der Erwerbsminderungsrente in die Altersrente mindestens der Zahlbetrag der Erwerbsminderungsrente als Altersrente weitergezahlt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung