Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung wegen des verschlossenen Arbeitsmarktes kann bestehen, wenn Versicherte mindestens drei Stunden, aber nur noch weniger als sechs Stunden täglich erwerbstätig sein können und ein Teilzeitarbeitsplatz nicht vorhanden ist. Diese sogenannten "Arbeitsmarktrenten" sind immer befristet / auf Zeit zu leisten.
Ob in Ihrem konkreten Fall mit der Bewilligung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung zu rechnen ist, kann von hier nicht beurteilt werden.