Hallo keks,
soweit die Voraussetzungen für die Krankenversicherung der Rentner erfüllt sind, wären Sie durch den EM-Rentenbezug krankenversichert. Dies ist aber unabhängig von einem evtl. Berufsschadensausgleich zu prüfen. Die Feststellung des Versorgungsamtes, dass bei Ihnen AU auf Dauer vorliegt, führt nicht automatisch zur Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung.