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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente - Berufsschadensausgleich - Krankenversicherungsstatus

von keks21.03.2012 | 11:19
4852 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, ich bin anerkanntes Opfer von Gewalttaten (OEG) mit derzeit einem Gds von 40. Da ich seit bald zwei Jahren arbeitsunfähig bin, hat das Versorgungsamt nun das Versorgungskrankengeld eingestellt. Begründung: Feststellung eines Dauerzustandes. Bereits im Herbst letzten Jahres habe ich beim Versorgungsamt Berufsschadensausgleich beantragt. Nun hat mir die Krankenkasse mitgeteilt, dass ich mit Einstellung des Versorgungskrankengeldes (gegen die Einstellung habe ich mittlerweile Widerspruch eingelebt) ich aus der Krankenversicherung falle, da ich derzeit weder eine Lohnersatzleistung noch eine Rente beziehe und auch ein Wechsel in die Familienversicherung nicht möglich sei, da ich weiter über einen Arbeitsvertrag verfüge auch wenn ich derzeit arbeitsunfähig bin. Gleichzeitig hat die GKV darauf verwiesen, dass das Versorgungsamt mit Feststellung eines Dauerzustandes sofort und zeitgleich den BSA anerkennen und festsetzen muss. Damit wäre dann auch mein Versichertenstatus wieder hergestellt. Der Berater beim VdK sagt, ich solle zur Sicherung meiner Krankenversicherung nun sofort einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen. Meine Fragen: 1. Muss nun erst über den BSA entschieden werden oder kann / soll gleichzeitig eine EM-Rente beantragt werden? Oder stimmt der Automatismus, den mir die Krankenkasse mitgeteilt hat, dass ein Dauerzustand nach §18 BVG automatisch den BSA zur Folge haben muss? Dann könnte ja ein Antrag auf EM-Rende entfallen, richtig? 2. Wie kann ich kurzfristig meinen Versichertenstatus klären bzw. erhalten? Oder muss ich nicht vielmehr schon allein dafür umgehend einen Antrag auf EM-Rente stellen, da das Versorgungsamt eben nun schon seit 2 Monaten keine Entscheidung fällt. Und wäre ich ab Antragsstellung automatisch auch wieder versichert? 3. Hat es hinsichtlich der Leistungen eine Relevanz, ob ich nun EM-Rente oder BSA beziehe, bzw. macht es einen Unterschied, ob erst die eine, dann die andere Versorgung greift? 4. Ist die Feststellung des Versorgungsamtes, bei mir sei ein Dauerzustand eingetreten auch in der Konsequenz die automatische Anerkennung einer EM-Rente, wenn dies so bei Antrag dokumentiert ist? Danke für Ihre Hilfe keks

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo keks,

soweit die Voraussetzungen für die Krankenversicherung der Rentner erfüllt sind, wären Sie durch den EM-Rentenbezug krankenversichert. Dies ist aber unabhängig von einem evtl. Berufsschadensausgleich zu prüfen. Die Feststellung des Versorgungsamtes, dass bei Ihnen AU auf Dauer vorliegt, führt nicht automatisch zur Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung.

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2 Antworten

keksam 21.03.2012 | 17:49
Danke für Ihre Antwort! Wie verhindere ich am Schnellsten eine Versicherungslücke? Denn derzeit erfülle ich keine der notwendigen Anforderungen zur gesetzlichen Krankenversicherung. Ich bin weiter arbeitsunfähig, beziehe keine Rente und kann nicht in die Familienversicherung. Was folgt denn üblicher Weise auf die Einstellung des Versorgungskrankengeldes wegen Dauerzustandes nach §18 BVG? Und soll ich nun Berufsschadensausgleich beantragen oder EM-Rente? Danke keks
...2am 21.03.2012 | 19:33
Wenn ich Sie recht verstehe, geht es Ihnen im Grunde um die Aufrechterhaltung Ihres Krankenversicherungsschutzes. Ich denke deshakb, dass Sie mit Ihrer Frage in diesem Forum eigentlich falsch sind. Die Frage, wob und wie Sie am besten in die Krankenversicherung kommen, wird Ihnen am ehesten Ihre Krankenkasse beantworten können.
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