Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente bewilligt Wiedereingliederung abbrechen?

von Dennis17.06.2022 | 14:25
545 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo zusammen Ich habe folgendes Problem nach langer schwerer Krankheit würde ich nach gewisser Zeit durch die Krankenkasse aufgefordert einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen,da das Krankengeld bald ausgelaufen wäre habe ich dieses getan, zwischenzeitlich habe ich einen Antrag auf Wiedereingliederung gestellt bei der Krankenkasse da ich eigentlich wieder Arbeiten möchte nun wurde mir der Rentnenantrag auf volle Erwerbsminderung bewilligt allerdings nur befristet was soll ich nun machen die Wiedereingliederung abbrechen? Soll ich das Arbeitsverhältnis ruhen lassen? Ich würde gerne dort weiterarbeiten zur Not auf 450 Eurobasis.Fur eine Antwort wäre ich sehr dankbar

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Dennis,

durch die Feststellung der vollen Erwerbminderung bestehen derzeit wohl keine Aussichten auf Wiedereingliederung, sodass die Krankenkasse Ihren Antrag voraussichtlich ablehnen bzw. die Bewilligung zurücknehmen wird. Ich will hier allerdings keinesfalls der Entscheidung der Krankenkasse vorgreifen. Eventuell können Sie auch eine Wiedereingliederung nach Ende der befristeten Rente machen.

Bezüglich des Ruhens oder der Fortführung Ihres Arbeitsverhältnisses als Minijob müssten Sie sich an Ihren Arbeitgeber wenden. Es handelt sich dabei um rein arbeitsrechtliche Vereinbarungen, zu denen wir uns hier nicht äußern können.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Abschlägeam 17.06.2022 | 14:50
Hallo Dennis, die Entscheidung wird Ihnen vermutlich die Krankenkasse 'abnehmen', denn mit Bewilligung einer vollen EM-Rente stellt die sofort das Krankengeld ein und somit wohl auch den 'Anspruch' auf Wiedereingliederung. Das sollten Sie verbindlich mit der KK klären. Und Sie sollten vielleicht auch erst einmal mit Ihrem Arbeitgeber klären, ob er sie denn als 'Minijobber' (oder auch Midijobber) weiter beschäftigen könnte. Sie 'dürfen' ja bis zu unter drei Stunden täglich/bzw. unter 15 h wöchentlich auch neben einer vollen EM-Rente noch arbeiten/hinzuverdienen. Wenn er 'mitmacht' (was die Arbeitszeit betrifft) aber das Gehalt/Std zu hoch ist, dann würde evtl. die Rente gekürzt werden (Einkommen-6.300,00 EUR Freibetrag geteilt dadurch 12 davon 40%, alles brutto gerechnet), aber dafür haben Sie ja dann das Gehalt. Und 'erhalten' den Arbeitsplatz und können, wenn es Ihnen besser geht, wieder mehr leisten oder Sie stellen fest, selbst die wenigen Stunden schaffen Sie auf Dauer nicht. Im Grunde kann man es zunächst als 'Wiedereingliederung' durch die EM-Rente sich schönschauen und guckt, wie es sich entwickelt. Ansonsten dann eben erst einmal die EM-Rente beziehen und ggfs. dann eine Weiterbewilligung beantragen. Aber reden Sie erst mal mit ihm, denn sonst ist 'Ihr Wunsch' nur Träumerei. Viel Erfolg und alles Gute!
dennisam 20.06.2022 | 14:33
Vielen Dank für die Antworten haben mir sehr weiter geholfen, vielen Dank.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026