Hallo Dennis,
durch die Feststellung der vollen Erwerbminderung bestehen derzeit wohl keine Aussichten auf Wiedereingliederung, sodass die Krankenkasse Ihren Antrag voraussichtlich ablehnen bzw. die Bewilligung zurücknehmen wird. Ich will hier allerdings keinesfalls der Entscheidung der Krankenkasse vorgreifen. Eventuell können Sie auch eine Wiedereingliederung nach Ende der befristeten Rente machen.
Bezüglich des Ruhens oder der Fortführung Ihres Arbeitsverhältnisses als Minijob müssten Sie sich an Ihren Arbeitgeber wenden. Es handelt sich dabei um rein arbeitsrechtliche Vereinbarungen, zu denen wir uns hier nicht äußern können.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung