Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Lobo,
die medizinischen Voraussetzungen für eine Erwerbsminderung richten sich jeweils nach den nationalen Vorschriften Spaniens und Deutschlands. Dies bedeutet, dass die Entscheidung der spanischen Rentenversicherung nicht automatisch auch für die deutsche Rentenversicherung gilt.
Im Gerichtsverfahren kann die medizinische Sachaufklärung neu aufgenommen werden. Ob Sie allerdings Klage erheben wollen und wie Ihre Erfolgsaussichten sein werden, können wir nicht entscheiden bzw. bewerten.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.