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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente

von Lobo20.03.2023 | 16:51
273 Ansichten
5 Antworten

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Hallo, ich bin seit 2004 in Spanien Beschäftigt, und habe meinen Wohnsitz seit 2004 in Spanien. Seit Mai 2022 durch Krankheit mehrerer Operationen im Rücken bin ich in Spanien Erwerbsunfähig (incapacidad permanente total) und beziehe eine Pension. Aber die Deutsche Rentenversicherung erkennt diese Erwerbsminderung nicht an und trotz Widerspruch wurde der Antrag (den die Spanische Sozialversicherung gestellt hatte) im Widerspruch abgelehnt. Wie sind meine Chancen über eine Klage beim Sozialgericht, da ich in Spanien lebe und wohne, stelle ich mir das schwierig vor? Welche weitere Möglichkeiten habe ich? Danke

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 21.03.2023 | 10:22

Hallo Lobo,

die medizinischen Voraussetzungen für eine Erwerbsminderung richten sich jeweils nach den nationalen Vorschriften Spaniens und Deutschlands. Dies bedeutet, dass die Entscheidung der spanischen Rentenversicherung nicht automatisch auch für die deutsche Rentenversicherung gilt.

Im Gerichtsverfahren kann die medizinische Sachaufklärung neu aufgenommen werden. Ob Sie allerdings Klage erheben wollen und wie Ihre Erfolgsaussichten sein werden, können wir nicht entscheiden bzw. bewerten.

4 Antworten

Anwaltam 20.03.2023 | 16:55
Suchen Sie sich eine Wahrsagerin wenn Sie die Chancen einer Klage wissen möchten. Oder Sie lassen sich von einem Anwalt beraten und ggf. vertreten. Das geht von jedem Ort der Erde ohne Probleme.
Erklärbäram 20.03.2023 | 17:05
Kommt auf die Begründung der Ablehnung an. Haben Sie die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen denn erfüllt? Wenn diese nicht erfüllt sind, wird wahrscheinlich auch die Klage nicht Abhilfe schaffen können.
Loboam 20.03.2023 | 17:43
Hallo, die versicherungsrechtlichen Zeiträume sind wohl erfüllt da die Ablehnung sich nur auf die Ablehnung sich nur auf meinen Gesundheitszustand bezieht. 18 Jahre in Deutschland Sozialversichert, dann 18 Jahre in Spanien. Gruss
Larezam 20.03.2023 | 18:21
Welche gesundheitlichen Einschränkungen für die spanische Rente notwendig sind weiß ich nicht - aber das können ganz andere Kriterien sein als für die Rente n Deutschland. Mit anderen Worten die Tatsache das es in Spanien „für die Rente reicht“ sag nichts darüber, ob das auch in. Deutschland der Fall ist. Z.B. ist k. Deutschland die gelernte bzw. ausgeübte Tätigkeit völlig irrelevant-vielleicht ist schon das in Spanien anders?
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