Hallo Lobo,
die medizinischen Voraussetzungen für eine Erwerbsminderung richten sich jeweils nach den nationalen Vorschriften Spaniens und Deutschlands. Dies bedeutet, dass die Entscheidung der spanischen Rentenversicherung nicht automatisch auch für die deutsche Rentenversicherung gilt.
Im Gerichtsverfahren kann die medizinische Sachaufklärung neu aufgenommen werden. Ob Sie allerdings Klage erheben wollen und wie Ihre Erfolgsaussichten sein werden, können wir nicht entscheiden bzw. bewerten.