Hallo Jaka,
grds kann es durchaus sein, dass für die Arbeitsmarktrente und die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung unterschiedliche Befristungen gelten, daher ist es schwierig, ihre Frage direkt zu beantworten ohne den genauen Sachverhalt zu kennen.
Es ist es sinnvoll, dass Sie sich mit Ihrer Frage direkt mit der Sachbearbeitung Ihres zuständigen Rentenversicherungsträgers in Verbindung zu setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung