Hallo jjj,
die zur Berechnung der Erwerbsminderungsrente berücksichtigten Beitragszahlung werden nur bis zum Eintritt des Leistungsfalles (in Ihrem Fall also wohl 07/2018) berücksichtigt, also nur bis 06/2018.
Beiträge, ob aus Lohn, Krankengeld oder Arbeitslosengeld wirken sich dann evtl. auf Ihre spätere Altersrente aus.
Es wird also ab 07/2018 zunächst der entsprechend volle Betrag berechnet, von dem Sie dann bei teilweiser Erwerbsminderungsrente nur 50% ausbezahlt bekommen. Dies sehen Sie z.B. bei der Berechnung der persönlichen EP.
Da Sie aktuell immer noch ALG I erhalten, gilt dieser (Bruttobetrag) aber auch als Hinzuverdienst, der die Teil-EM-Rente tatsächlich kürzen kann. Dafür haben Sie aber ja auch noch das ALG I. Sofern dieser Anspruch entfällt, sollten Sie dies dann Ihrer zuständigen DRV mitteilen, damit die Rente dann ohne Kürzung ausbezahlt werden kann (sofern Sie diese dann doch weiter beziehen).
Einen Anspruch auf Rente für besonders langjährig Versicherte können Sie nach Bezug einer vorangehenden EM-Rente nicht beanspruchen. Denn dieser wäre ohne Abschläge.
Aber durch die EM-Rente haben Sie zumindest auf die Hälfte Ihrer EP bereits Abschläge, die auch für Folgerenten weiter gelten.
Mit einem GdB von 50% haben Sie aber (je nach Alter) evtl. einen Anspruch auf vorzeitige Rente für Schwerbehinderte. Aber auch bei diesem würde der (Teil-)Abschlag erhalten bleiben.
Ob Sie vom Alter her bereits Anspruch haben, können Sie mit diesem Rechner selbst ausrechnen:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Dienste…
Weitere Informationen zum Thema Erwerbsminderungsrente finden Sie in dieser Broschüre:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/…
und auf der gleichen Seite auch eine Broschüre zum Hinzuverdienst bei EM-Rente.
zum Thema Rente für Schwerbehinderte:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/…
Sie können statt Widerspruch auch den Rentenantrag zurück nehmen, sofern dieser noch nicht 'bindend' ist und Sie in Ihrem Dispositionsrecht (siehe Expertenantwort) nicht eingeschränkt sind. Und z.B. stattdessen einen Antrag auf die SB-Rente stellen.
Ob dies allerdings tatsächlich zu Ihrem Vorteil wäre, kann hier im Forum nicht abschließend beantwortet werden.
(In der Teil-EM-Rente sind Zuschläge enthalten, die bei einer SB-Rente NICHT entstehen würden, dadurch wäre diese vermutlich eher noch 'mickriger'...).
Deshalb sollten Sie - wie auch bereits vom Experten angeregt - tatsächlich schnellstmöglich versuchen, Ihren Sachbearbeiter zu erreichen. Dieser kann Ihnen einige Ihrer Fragen vielleicht spontan beantworten, bzw. würde dann mit Ihnen einen (telefonischen) Beratungstermin ausmachen. Weisen Sie dabei auf einen möglichen Fristablauf hin!
Wenn Sie Ihren Sachbearbeiter nicht kurzfristig direkt erreichen, können Sie einen (telefonischen) Beratungstermin auch hier vereinbaren:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Dienste…
Und Sie haben auch die Möglichkeit, sich -zusätzlich- von einem Sozialverband (z.B. VdK oder SozVD) beraten zu lassen, hierfür fallen allerdings Mitgliedsgebühren an. Aber auch z.B. Caritas berät m.W. zu Ihrem Themenkomplex.
Viel Erfolg!!