Hallo Birgit,
diese Frage wurde tatsächlich schon häufiger beantwortet. Die Rente sollte grundsätzlich nicht geringer werden, wenn aber seit Rentenbeginn noch Beiträge gezahlt wurden, z.B. wegen Pflege, können sich Änderungen ergeben. Das kann man per Probeberechnung erfragen. Grundsätzlich ist eine vorzeitige Umwandlung der Erwerbsminderungsrente in die Altersrente nicht erforderlich, mit Erreichen der Regelaltersgrenze werden Sie zur Umwandlung angeschrieben. Zu Leistungen anderer Leristungsträger kann in diesem Forum keine Aussage getroffen werden.
Grüße vom Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung