Hallo Dark,
gemäß §96a (§43) SGB VI dürfen Erwerbsgeminderte neben ihrer Rente hinzuverdienen.
Bei einer vollen Erwerbsminderungsrente mindestens 19661,25€ Brutto jährlich, tägliche Arbeitszeit bis zu 3 Std sind erlaubt.
Bei der teilweisen Erwerbsminderungsrente mindestens 39322,50€ Brutto jährlich(hier gibt es noch eine individuelle Grenze, die bei der Rentenversicherung erfragt werden kann) tägliche Arbeitszeit von 3 bis zu 6 Std sind erlaubt.
Die Annahme einer Vollzeitstelle würde grundsätzlich die Überprüfung der Gewährung nach sich ziehen.
Sind Sie - mit Verlaub- nur etwas naiv oder wollen Sie uns hier veräppeln?
Bei einer vollen EM-Rente dürfen Sie dauerhaft nur "unter 3 Stunden täglich" arbeiten. Und das ist definitiv keine Vollzeitstelle.
Im Zuge einer Arbeitserprobung darf man maximal für 6 Monate auch länger arbeiten.
Sind Sie - mit Verlaub- nur etwas naiv oder wollen Sie uns hier veräppeln?
Bei einer vollen EM-Rente dürfen Sie dauerhaft nur "unter 3 Stunden täglich" arbeiten. Und das ist definitiv keine Vollzeitstelle.
Im Zuge einer Arbeitserprobung darf man maximal für 6 Monate auch länger arbeiten.
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