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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente

von Halloerstmal07.11.2013 | 17:43
2607 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, heut kam mein Rentenbescheid ( teilw.Erw.-Minderung) über 623 €. Z.Zt. bin ich noch krank geschrieben. Noch stehe ich bis 31.12.2013 im Arbeitsverhältnis. Ab 01.01.2014 dann Arbeitslos. Bekomme ich vom Arbeitsamt noch einen finanziellen Ausgleich wenn ich keinen Job mehr bekomme.Ich werde im Januar 2014 64 Jahre. Oder sollte ich doch schon mit 64 Jahren und 6 Prozent Abzug in den Ruhestand gehen? vielen Dank schon mal !

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Zur Lösung Ihres Problems sollten Sie doch –wie bereits empfohlen- eine persönliche Rentenberatung bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung wahrnehmen. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Beratungsstellen finden" ermitteln. Den Beiträgen von KSC und =//= stimme ich zu. Eine Aussage zu einer evtl. Arbeitsmarktrente kann in diesem Forum nicht erfolgen. Lassen Sie sich bitte Ihren Rentenbescheid und alles weitere in der persönlichen Beratung umfassend erklären. Dann kann es keine Unklarheiten mehr geben.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

9 Antworten

Lissam 07.11.2013 | 18:26
6% Abschlag ist keine gute Lösung, vielleicht besser noch 1 Jahr arbeitslos.
Susaam 07.11.2013 | 18:43
oder ? vielleicht kann der Experte sagen ob eine "Arbeitsmarktrente" möglich wäre, bis zum Rentenbeginn, damit der Abschlag somit nicht mehr im Raum steht Grüße von Susa
=//=am 08.11.2013 | 10:02
Da Sie eine teilweise EM-Rente beziehen und ab 01.01.2014 arbeitslos sind, sollten Sie sich rechtzeitig arbeitslos melden. Wenn die Anspruchsvoraussetzungen für das ALG I erfüllt sind, erhalten Sie dann ALG. Dieses ALG I wird auf die teilweise EM-Rente angerechnet, so daß es evtl. zu einer Nullrente kommt und nur das ALG I gezahlt wird. Nach Beendigung der ALG-Zahlung können Sie dann die Altersrente beantragen, die ca. doppelt so hoch wie Ihre teilw. EM-Rente ist. Wann werden Sie denn von der KK ausgesteuert? Sie erhalten ja vermutlich momentan noch KG.
KSCam 07.11.2013 | 19:02
Wo haben Sie denn die 6% her? Ich komme beim Jahrgang 1950 auf maximal 4,8% wenn man mit 64 in Rente geht - sollten Sie eine Frau sein, sogar nur auf 3,6% und bei Schwerbehinderung hätten Sie möglicherweise gar keinen Abschlag! Alles andere ist ein Rechenexempel, das hier keiner durchspielen kann und wird, weil beispielsweise nicht bekannt ist, wie hoch das ALG wäre, etc. Wie wäre es zur nächsten DRV Beratung zu gehen, Zeit müsste dafür doch vorhanden sein und vielleicht kriegen Sie ja auch nicht wie Karsten erst im Januar einen Termin - es gibt durchaus auch DRV Beratungsstellen, bei denen es mit einem Termin auch noch im November klappt. :)
Halloerstmalam 08.11.2013 | 10:50
Zitat von =//= anzeigenausblenden
vielen Dank für Ihre sehr nützlichen Ausführungen.Laut dem Rentenbescheid bekomme ich Rente ab 01.02.2013.Ausgesteuert von der KK eigentlich erst ab 06.2014. Vom Arbeitsamt wurde mir heut gesagt, dass , wenn ich die Rente beziehe, ich automatisch aus dem Amt raus bin. Wenn ich Sie richtig verstehe müßte ich mich gesund schreiben lassen und arbeitslos melden. Ich habe mich noch nie mit solchen Dingen beschäftigt, deshalb stelle ich mich auch bischen ungeschickt an. Sorry.
=//=am 08.11.2013 | 12:21
Da Sie eine teilweise EM-Rente beziehen und ab 01.01.2014 arbeitslos sind, sollten Sie sich rechtzeitig arbeitslos melden. Wenn die Anspruchsvoraussetzungen für das ALG I erfüllt sind, erhalten Sie dann ALG. Dieses ALG I wird auf die teilweise EM-Rente angerechnet, so daß es evtl. zu einer Nullrente kommt und nur das ALG I gezahlt wird. Nach Beendigung der ALG-Zahlung können Sie dann die Altersrente beantragen, die ca. doppelt so hoch wie Ihre teilw. EM-Rente ist. Wann werden Sie denn von der KK ausgesteuert? Sie erhalten ja vermutlich momentan noch KG.
vielen Dank für Ihre sehr nützlichen Ausführungen.Laut dem Rentenbescheid bekomme ich Rente ab 01.02.2013.Ausgesteuert von der KK eigentlich erst ab 06.2014. Vom Arbeitsamt wurde mir heut gesagt, dass , wenn ich die Rente beziehe, ich automatisch aus dem Amt raus bin. Wenn ich Sie richtig verstehe müßte ich mich gesund schreiben lassen und arbeitslos melden. Ich habe mich noch nie mit solchen Dingen beschäftigt, deshalb stelle ich mich auch bischen ungeschickt an. Sorry.
Mit Rente und KG sind Sie wahrscheinlich besser "bedient" (finanziell) als mit einer Altersrente. Wenn die KK keine Probleme macht, beziehen Sie am Besten weiterhin das KG, sofern Sie weiterhin krankgeschrieben sind. Wenn Sie ausgesteuert sind, lassen Sie sich nicht mehr krank schreiben und beantragen das ALG.
Halloerstmalam 08.11.2013 | 12:35
vielen dank, ja, leider macht meine KK Probleme und ich werde wohl den weg der Gesundschreibung und Meldung beim AA gehen.
=//=am 08.11.2013 | 13:18
Ja, das ist normal, dass die Krankenkassen ihre Kunden aus dem Krankengeldbezug haben wollen. Man kann Sie aber nicht drängen, sich gesund schreiben zu lassen, wenn Sie es nicht sind. Lassen Sie sich nicht einschüchtern. Und in einen Altersrentenbezug mit Abschlag darf die KK Sie auch nicht zwingen. Beziehen Sie die teilweise EM-Rente wegen Berufsunfähigkeit? Das steht dann so im Bescheid.
Halloerstmalam 08.11.2013 | 13:34
die KK hat mir nur nahe gelegt diesen Rentenantrag zu stellen , sonst zahlt sie kein Krankengeld mehr. Ich hatte diesen Antrag am Anfang nicht gestellt und deshalb drohte man mir dann die Zahlung einzustellen. Im Bescheid steht weil ich berufsunfähig bin.
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