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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente

von Marie01.05.2019 | 20:31
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Expertenteam, zunächst einige Daten: AU seit 6/2017 einige Krankenhaus-Aufenthalte in 2017 und Reha in 3/2018, AU entlassen 11/2018 Antrag auf EM 2/2019 Gutachter-Termin aktuell AL1 Meine Frage ist folgende: Bei positivem Bescheid bin ich ab wann in EM-Rente und bekomme ab wann Geld? Mein Arzt sagte, wahrscheinlich ab dem Tag der Antragstellung, aber leider habe ich zuviel im Internet gelesen und nun verstehe ich fast gar nichts mehr. Für eine unkomplizierte Hilfe bin ich sehr dankbar. Viele Grüße Marie

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Marie,

das ist leider hier im Forum nicht zu beurteilen. Der Sozialmedizinische Dienst Ihres RV-Trägers wird festlegen, wann in Ihrem Fall der "Eintritt der Erwerbsminderung" ist, ab wann also davon auszugehen ist, dass Sie keine mindestens 6 stündige (bei teilweiser EM) oder mindestens 3 stündige (bei voller EM) Tätigkeit mehr ausüben konnten. Außerdem wird beurteilt werden, ob die Rente auf Dauer oder befristet zu zahlen ist. Die befristete Rente beginnt mit dem 7. Monat nach Eintritt der Erwerbsminderung, die unbefristete Rente mit dem Folgemonat. Möglich wäre auch eine dauerhafte Feststellung von teilweiser Erwerbsminderung und gleichzeitiger befristeter voller EM (z.B. bei Beachtung der Arbeitsmarktlage) - daraus würden sich dann unterschiedliche Zeitpunkt für die verschiedenen Rentenhöhen ergeben. Sie sehen, dass eine Spekulation vorab nicht hilfreich ist - Sie müssen nun die Prüfung und Entscheidung Ihres RV-Trägers abwarten.

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4 Antworten

Hilfeam 02.05.2019 | 05:59
Wie alle anderen Antragsteller auch, werden Sie Ihren Rentenbescheid abwarten müssen, um Gewissheit zu haben. Alles andere hier im Forum, bezüglich der Gewährung und des Beginns einer Erwerbsminderungsrente, ist spekulativ. Dies können Sie zahlreichen bisher schon beantworteten Fragen zur gleichen Thematik entnehmen. Daher Ruhe bewahren und abwarten.
Ulliam 02.05.2019 | 06:50
Unter aller Wahrscheinlichkeit nehmen die das Rehaantragsdatum, Januar 18 zb. Aber bei einer Rehaentlassung AU stehen die Chancen auf Erwerbsminderungsrente schlecht
RVam 02.05.2019 | 06:57
Hallo, darüber kann man viel spekulieren. Auch die Experten werden Ihnen nichts genaues sagen können. Warten Sie die Entscheidung ab. Der sozialmedizinischen Dienst der DRV entscheidet und nicht der Gutachter. Mfg
Bestands EMRam 02.05.2019 | 08:01
Diese Aussage AU (Arbeitsunfähig) stehen die Chancen auf Erwerbsminderungsrente schlecht sollten Sie uns mal genauer erklären. Wären die Chancen besser Arbeitsfähig entlassen zu werden? Also bei mir stand auch AU im Reha Bericht und später wurde mein Antrag auf eine volle Erwerbsminderungsrente stattgegeben. MfG
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