Hallo Marie,
das ist leider hier im Forum nicht zu beurteilen. Der Sozialmedizinische Dienst Ihres RV-Trägers wird festlegen, wann in Ihrem Fall der "Eintritt der Erwerbsminderung" ist, ab wann also davon auszugehen ist, dass Sie keine mindestens 6 stündige (bei teilweiser EM) oder mindestens 3 stündige (bei voller EM) Tätigkeit mehr ausüben konnten. Außerdem wird beurteilt werden, ob die Rente auf Dauer oder befristet zu zahlen ist. Die befristete Rente beginnt mit dem 7. Monat nach Eintritt der Erwerbsminderung, die unbefristete Rente mit dem Folgemonat. Möglich wäre auch eine dauerhafte Feststellung von teilweiser Erwerbsminderung und gleichzeitiger befristeter voller EM (z.B. bei Beachtung der Arbeitsmarktlage) - daraus würden sich dann unterschiedliche Zeitpunkt für die verschiedenen Rentenhöhen ergeben. Sie sehen, dass eine Spekulation vorab nicht hilfreich ist - Sie müssen nun die Prüfung und Entscheidung Ihres RV-Trägers abwarten.