Hallo Carlos,
steuerfreie Aufwandsentschädigungen gelten nicht als Hinzuverdienst. Die Aufwandsentschädigung, die Sie von Ihrem Verein bekommen, dürfte steuerfrei sein. Das heißt, Sie müssen sie nicht an Ihren Rentenversicherungsträger melden.
Hallo Carlos,
ich würde diese geringfügige ehrenamtliche Tätigkeit nicht als meldepflichtige Beschäftigung sehen.
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