Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente Entgeltpunkte durch Pflegetätigkeit

von Bernhard28.09.2021 | 08:57
390 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo. Ich bin 65 Jahre alt und kann zum 01.12 21 in die Altersrente wechseln. Ich erhielt die volle EM-Rente seit 2004. Während dieser Zeit übte 7 Jahre lang (2004-2012) ich eine Pflegetätigkeit an meiner Mutter aus. Es ergingen darüber regelmäßig Mitteilungen an den Rentenversicherungsträger. Nachdem ich vor Kurzem nach Aufforderung die zugesandten Unterlagen (Antrag auf Altersrente) der DRB zurückgeschickt hatte, erhielt ich nun den Rentenbescheid. Der Versicherungsverlauf und die erfassten Grundrentenzeiten waren vollständig. Die sich daraus ergebene Höhe der Altersrente (brutto) entspricht exakt der Höhe der gezahlten EM-Rente. Un weil der "Anteil am Zusatzbeitrag" um 3€ höher liegt, erhalte ich unter dem Strich 3€ weniger. Das würde bedeuten, dass sich die Pflegetätigkeit überhaupt nicht in zusätzlichen Entgeltpunkten bemerkbar gemacht hat. Ist das so korrekt, kann das sein oder wie liegen bei solchen Pflegetätigkeiten die Parameter, damit der Pflegende letztendlich für seine Arbeit honoriert wird? Vielen Dank im Voraus. Bernhard

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Bernhard,

in Ihrer Erwerbsminderungsrente war unter anderem eine so genannte Zurechnungszeit enthalten. Durch diese Zurechnungszeiten konnte auch die Zeit zwischen dem Eintritt der Erwerbsminderung und dem 60. Lebensjahr (nach damaligem Rechtsstand) bei der Erwerbsminderungsrente berücksichtigt werden.

Vereinfacht gesagt wird durch die Zurechnungszeit fingiert, Sie hätten bis zum 60. Lebensjahr weitergearbeitet.

Bei der Umwandlung Ihrer Erwerbsminderungsrente in die Altersrente wird die Altersrente neu berechnet. Bei dieser Berechnung wird auch die von Ihnen erwähnte Pflegetätigkeit berücksichtigt. Allerdings kann bei einer Altersrente die bisherige Zurechnungszeit nur noch als so genannte Anrechnungszeit berücksichtigt werden. Dadurch wirkt sie sich nicht mehr unmittelbar auf die Rentenhöhe aus.

So ist es möglich, dass die Altersrente (ohne Zurechnungszeit, dafür mit Entgeltpunkten für die Pflegetätigkeit) weniger Entgeltpunkte hat, als die bisher bezogene Erwerbsminderungsrente (mit Zurechnungszeit).

Um zu verhindern, dass die Altersrente tatsächlich niedriger ausfällt, als die bisher bezogene Erwerbsminderungsrente gibt es den so genannten Besitzschutz. Dieser regelt, dass die (Brutto-) Altersrente nicht niedriger ausfällt, als die bisher bezogene Erwerbsminderungsrente.

Das dürfte in dem von Ihnen geschilderten Fall zutreffen.

Die Pflegetätigkeit würde sich unmittelbar auf den Zahlbetrag auswirken, wenn sie nicht parallel zur Zurechnungszeit gelegen hätte bzw. einen höheren Wert als die Zurechnungszeit hätte.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Bernhard,

in Ihrer Erwerbsminderungsrente war unter anderem eine so genannte Zurechnungszeit enthalten. Durch diese Zurechnungszeiten konnte auch die Zeit zwischen dem Eintritt der Erwerbsminderung und dem 60. Lebensjahr (nach damaligem Rechtsstand) bei der Erwerbsminderungsrente berücksichtigt werden.

Vereinfacht gesagt wird durch die Zurechnungszeit fingiert, Sie hätten bis zum 60. Lebensjahr weitergearbeitet.

Bei der Umwandlung Ihrer Erwerbsminderungsrente in die Altersrente wird die Altersrente neu berechnet. Bei dieser Berechnung wird auch die von Ihnen erwähnte Pflegetätigkeit berücksichtigt. Allerdings kann bei einer Altersrente die bisherige Zurechnungszeit nur noch als so genannte Anrechnungszeit berücksichtigt werden. Dadurch wirkt sie sich nicht mehr unmittelbar auf die Rentenhöhe aus.

So ist es möglich, dass die Altersrente (ohne Zurechnungszeit, dafür mit Entgeltpunkten für die Pflegetätigkeit) weniger Entgeltpunkte hat, als die bisher bezogene Erwerbsminderungsrente (mit Zurechnungszeit).

Um zu verhindern, dass die Altersrente tatsächlich niedriger ausfällt, als die bisher bezogene Erwerbsminderungsrente gibt es den so genannten Besitzschutz. Dieser regelt, dass die (Brutto-) Altersrente nicht niedriger ausfällt, als die bisher bezogene Erwerbsminderungsrente.

Das dürfte in dem von Ihnen geschilderten Fall zutreffen.

Die Pflegetätigkeit würde sich unmittelbar auf den Zahlbetrag auswirken, wenn sie nicht parallel zur Zurechnungszeit gelegen hätte bzw. einen höheren Wert als die Zurechnungszeit hätte.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Lölam 28.09.2021 | 10:08
1. wurden Sie bereits honoriert, weil Sie nicht nur 200 € monatliche Rente erhalten haben sondern eine künstlich erhöhte, hochgerechnete Rente. 2. gehen Sie zwar in Altersrente aber nicht in Regelaltersrente
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026