Hallo Ilse Will,
es werden nur die Renten erhöht, die vor ab dem 1. Januar 2001 begonnen haben. Da die Rente Ihres verstorbenen Mannes 1997 begonnen hat, wird Sie bzw. Ihre Witwenrente nächstes Jahr nicht erhöht.
Weitere Informationen finden Sie hier:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Wissenswertes-zur-Rente/FAQs/Gesetzesaenderungen/ra_em_renten_bestandsverbesserungsgesetz/a_verbesserung_em_rentner_liste.html#b4d58cc1-ed13-4f3b-9b9e-4c635335ce47
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Nein, hat uns schon zu viel gekostet.
Aber im Ernst: Die Bewilligung 1997 hatte keine Abschläge. Daran ändert die Umbenennung im Jahr 2012 auch nichts. Es gibt schlicht keinen neuen Leistungsfall bzw. eine neue Zuerkennung der Rente.
Also wird es auch keinen Geldregen geben.
Hallo Ilse Will,
es werden nur die Renten erhöht, die vor ab dem 1. Januar 2001 begonnen haben. Da die Rente Ihres verstorbenen Mannes 1997 begonnen hat, wird Sie bzw. Ihre Witwenrente nächstes Jahr nicht erhöht.
Weitere Informationen finden Sie hier:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Wissenswertes-zur-Rente/FAQs/Gesetzesaenderungen/ra_em_renten_bestandsverbesserungsgesetz/a_verbesserung_em_rentner_liste.html#b4d58cc1-ed13-4f3b-9b9e-4c635335ce47
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Die alte BU-Rente, angelegt als 2/3 Rente endete und mit Zuerkennung der vollen EM-Rente ist doch ein neuer Leistungsfall eingetreten, oder nicht?
Nein, hat uns schon zu viel gekostet.
Aber im Ernst: Die Bewilligung 1997 hatte keine Abschläge. Daran ändert die Umbenennung im Jahr 2012 auch nichts. Es gibt schlicht keinen neuen Leistungsfall bzw. eine neue Zuerkennung der Rente.
Also wird es auch keinen Geldregen geben.
Diese Aussage ist fragwürdig.
Wenn bei Gewährung der EM-Rente im Jahr eine neue Zurechnungszeit von 60 Jahren gewährt wurde, könnte es doch eine Erhöhung geben.
Mal sehen, was die DRV-Experten meinen.
Die alten BU-Renten sind in Erwerbsminderungsrenten umgewandelt worden, aber ein neuer Leistungsfall hat sich dadurch doch nicht ergeben.
So ganz stimmt das nicht. Es gab zwar keine Abschläge, dafür aber nur eine Zurechnungzeit bis 56, mit Umstellung der Rente erhöhte sich die Zurechnung bis zum 60ten Lebensjahr.
Also keine bloße Umbenennung, sondern die Gewährung einer(neuen) vollen EM-Rente? Das ist der entscheidende Punkt!
Die Zurechnungszeit zur Berufsunfähigkeitsrente war bis 2013.(was dann gewesen wäre, keine Ahnung)
Da mein Mann 2011/12 so stark erkrankt war, beantragen wir die volle Erwerbsminderungsrente. Hier wurde die Zurechnungzeit bis zum 60 Lebensjahr berechnet.
Darum würde ich die Antwort der DRV-Experten oben auf all Fälle mit Vorsicht genießen.
Sie können es ja einfach abwarten bis Juli 2024 oder jederzeit mit Ihren Unterlagen eine konkrete schriftliche Auskunft bei der für Sie zuständigen Rentenversicherungstelle einholen.
Die wird aber möglicherweise vor Mitte nächsten Jahres dazu auch nicht Stellung nehmen, weil das Gesetz (§307i, SGB 6) ja auch erst zum 1.7.2024 wirksam wird.
VermUtlich arbeiten sie bei der Rentenversicherung derzeit noch oder auch erst demnächst an der konkreten Umsetzung.
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