Hallo Anja,
Nachzahlungen bringen vermutlich nichts mehr, da Du schon krank bist.
Aber hast Du Dir die Zeiten Deines Studiums schon bei der Rentenversicherung eintragen lassen? Allein das kann die EM-Rente schon erhöhen, da die Zeit des Studiums dann für die Berechnung des Durchschnitts herausgenommen wird, mit dem die Zurechnungszeit berechnet wird.
Ob das aber eine derart markante Erhöhung bringt, um den Bürgergeldbezug zu vermeiden, ist stark zu bezweifeln.
Da Anja etwa 5Jahre gearbeitet und 6+1 Jahre studiert bzw. ein Jahr im Ausland verbracht hat, bringt das sehr wohl "markant" etwas - besonders wenn sie erst 5Jahre gearbeitet hat:
Nehmen wir (vereinfacht) an, Anja hat während der 6+1 Jahre Studium 0 Entgeltpunkte (EP) "verdient" und in den 5Jahren Arbeit insgesamt 8EP.
Die Berechnung der Durchschnittspunkte für Hochrechnung Zurechnungszeit ist dann etwa wie folgt:
- ohne Berücksichtigung Studium: (0EP+8EP)/(6+1+5Jahre)= 8EP/12Jahre = 0,66EP/Jahr für die Zurechnungszeit
- mit Berücksichtigung Studium: (8EP)/(1+5Jahre)= 8EP/6Jahre = 1,33EP/Jahr für die Zurechnungszeit
Wenn wir annehmen, dass Anja jetzt ca. 30 ist, kommen noch ca. 37 Jahre Zurechnungszeit dazu; und da macht es sehr wohl einen Unterschied.
Sie hätte in beiden Fällen durch die Arbeit8EP erwirtschaftet. Dazu kämen
- ohne Eintrag: 37x0,66EP= ca. 24EP
- mit Eintrag: 37x1,33EP= ca. 49EP
Ein Entgeltpunkt ist aktuell 37,60EUR "wert". Das heißt, durch den Eintrag der Studienzeiten hätte Anja in meinem Beispiel 25EP = 940 EUR mehr EM-Rente. Ich denke, das kann man schon als "markant" bezeichnen.
Vermutlich sind die Zahlen bei Anja etwas niedriger, da Sie droht ins Bürgergeld abzurutschen. Trotzdem: Ich denke, der Eintrag bringt sehr "markante" Änderungen.
Hallo Anja,
wenn Du bei der Rentenversicherung warst und Deine Studienzeiten hast berücksichtigen lassen, melde Dich hier doch nochmal: Mich würden Deine konkreten Zahlen echt interessieren. Ist ja anonym hier... ;-)