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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente

von Ines Borchert01.06.2012 | 17:46
2285 Ansichten
6 Antworten

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Ich arbeite genau 6 Stunden täglich. Kann ich zusätzlich eine Teilerwerbsminderungsrente beantragen?

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1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die "Vorredner" haben Ihre Frage bereits beantwortet.

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5 Antworten

Chrisam 01.06.2012 | 17:56
Nein, Sie können nur Erwerbsminderungsrente beantragen, ob volle, teilweise oder gar keine, entscheidet die DRV. Ohne gravierende Einschränkungen hat es aber keinen Sinn.
Ines Borchertam 01.06.2012 | 20:29
Vielleicht habe ich meine Frage falsch gestellt? Ich meine folgendes: Wenn ich in der Lage bin, genau 6 Stunden täglich zu arbeiten, ist es dann überhaupt sinnvoll, einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen? In den Hinweisen steht immer, man muss "weniger als 6 Stunden" in der Lage sein, zu arbeiten -was ist möglich, bei genau 6 Stunden täglicher Arbeitszeit?
R.A.am 01.06.2012 | 21:04
Ab einem Leistungsvermögen von 6 Stunden/täglich liegt KEINE rentenrelevante Erwerbsminderung vor. Und selbst bei einem Leistungsvermögen von unter 6 Stunden stellt sich häufig die berechtige Frage, warum man nicht länger arbeiten kann. Schließlich ist der Unterschied zwischen 5 Stunden und 6 Stunden nicht gerade gravierend! Was den sozialmedizinischen Gutachtern durchaus bekannt ist!
Sozialröchler?am 02.06.2012 | 00:42
Zitat von Ines Borchert anzeigenausblenden
Beantragen können Sie alles mögliche, jedoch in dem Fall nur "Rente wegen Erwerbsminderung. Die Frage ist, was Ihnen bewilligt wird. Das ist bei einem Leistungsvermögen unter 3 Stunden - volle Erwerbsminderungsrente, 3 bis unter 6 Stunden - halbe Erwerbsminderungsrente, 6 und mehr Stunden - keine Erwerbsminderungsrente.
W*lfgangam 02.06.2012 | 15:30
Hallo Ines Borchert, ob Sie täglich 6 oder gar 24 Std. arbeiten, spielt bei der Frage der Minderung der Erwerbsfähigkeit keine Rolle - die stellt nämlich der med. Dienst der DRV fest, in welchem tgl. Umfang Sie noch arbeiten _könnten_. Selbst bei Feststellung 'kann nur noch unter 3 Std.', bleibt es Ihnen überlassen 'mehr' zu arbeiten, auch wenn es zu Lasten der eigenen Gesundheit geht. Aus einem höherem Zeit-/Arbeitsaufwand ergibt sich meist auch höherer/nicht erlaubter Hinzuverdienst neben der EM-Rente. In diesem Falle ist sie zu kürzen, ggf. auf null zu setzen. Gruß w. ...die Mär von 'ich arbeite/die arbeitet noch xx Std., also bin ich/ist die nicht EM' gehört ins Reich der Rentenirrtümer. Einzig, ob ich aus dem dann erzielten Verdienst noch EM-bezugsberechtigt bin, ist eine andere Baustelle. Die Vorredner haben es teils richtig erkannt, das eigene (med. gesicherte) Leistungsvermögen zählt.
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