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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente Formular Bedeutung

von Franz02.02.2024 | 11:00
229 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo an alle Fachleute zum Thema Erwerbsminderungsrente. Ich versuche mal mein Anliegen zu beschreiben. Ich ( 60 ) und berufstätig, pflege und betreue seit 2016 meine krebskranke Frau. Mittlerweile hat sie Pflegegrad 4. Gesundheitlich ( besonders Psychisch ) habe auch ich selbst starke Probleme. Hatte Hörsturz, Herzinfarkt und sonstiges. Mein Arzt hat mir dringend geraten, einen Antrag auf Erwerbsminderung zu stellen. Ich habe darauf hin, Anträge zu einer Reha von der DRV bekommen. Nun steht da unter anderem im Formular:" Sind Sie durch noch etwas sonstiges, stark belastet?? Bringt es da etwas reinzuschreiben, das meine Frau Pflegegrad 4 hat und ich sie pflege?? Hat der Pflegegrad meiner Frau, etwas mit der Erwerbsminderungsrente zu tun?? Die DRV interessiert sich doch nur für mich und nicht für meine Frau oder??

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Franz, 

 

vorab, die Situation die Sie schildern ist für jeden herausfordernd. 

 

Sie sollten schnellstmöglich einen Beratungstermin bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger vereinbaren. Hier werden auch telefonische Beratung und Videoberatung angeboten. Dem Rentenversicherungsträger ist die Situation mit der Pflege Ihrer Frau grundsätzlich nicht bekannt. 

 

Insofern ist es wichtig,  für eine mögliche medizinische Rehabilitationsmaßnahme für Sie, die Betreuung Ihrer Frau für diese Zeit, zu organisieren. Auch hier unterstützt Sie der Rentenversicherungsträger. 

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

3 Antworten

Ultraam 02.02.2024 | 11:11
Dinge, die die Psyche belasten, können Einfluss auf Ihre Leistungsfähigkeit haben. Damit dieser Umstand bei der Gesamtschau berücksichtigt wird, macht es durchaus Sinn, sowas im Antrag anzugeben.
kurz und knappam 02.02.2024 | 11:24
Dass Ihre Frau PG4 hat, ist dabei nicht so maßgeblich, auch die Betreuung einer Person mit PG2 kann schon sehr belastend sein. Aber dass Sie auch durch die Pflege und insbesondere wohl auch durch die Diagnose sehr belastet sind, können und sollten Sie ruhig mit angeben, denn es wirkt sich ja auch auf 'Ihre' Erwerbsfähigkeit' aus, und um die geht es bei EM-Rente/Reha. Organisieren Sie rechtzeitig die Betreuung Ihrer Frau für die Zeit, in der Sie dann auf Reha sind (auch über Kurzzeitpflege/Verhinderungspflege bei PK bzw. KK erkundigen!)
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