Alternativ können Sie im Vorfeld der Rentengewährung auch gerne schriftlich nachfragen ob und in welchem Umfang eine Rente wegen Erwerbsminderung gewährt würde. Für weitere Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber spielt es schon eine Rolle, ob nur teilweise Erwerbsminderung und/oder eine Zeitrente gewährt wird. Auch wäre die Höhe der Rente nicht ganz uninteressant. Weisen Sie den Rententräger darauf hin, dass bis zur Vorlage einer Entscheidung über die Rente der Arbeitgeber keine Kenntnis vom Antrag erhalten soll.
Ich sehe das nicht so, dass der Arbeitgeber alleine entscheidet. Vielmehr besteht zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein zweiseitiger Vertrag. Es sollte doch immer irgendwie zu einer Einigung kommen können. Nach meiner Erfahrung ist die öfter passgenau.