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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente für Schwerbehinderte, noch keine 5 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt?

von Anna01.11.2023 | 13:37
401 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag. Ich bin 30 Jahre alt, habe seit dem Studium 3 Jahre lange in einem angestellten Verhältnis gearbeitet. Anschließend bin ich während der Elternzeit an ME/CFS erkrankt und seitdem Pflegegrad 3 + Schwerbehinderten Nachweiß und nicht Arbeitsfähig. Meine Anstellung war befristet und ist inzwischen abgelaufen. ALG I bekomme ich nicht, da ich krank bin. Krankengeld bekomme ich aber auch nicht, da zum Ende meine Beschäftigung kein Gehalt gezahlt wurde (Elternzeit) und somit keine Ersatzleistungen gezahlt werden. Die übliche Erwerbsminderungsrente war bisher keine Option, da ich nur 3 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt habe und nicht die geforderten 5. Ändert mein neuer Status als Schwerbehinderte daran etwas? Kann ich nun doch Erwerbsminderungsrente erhalten? *PS: Die Krankenkasse sträubt sich zudem Krankengeld zu bezahlen, da ich mir damals keine AU austellen lassen habe. Aber Krankengeld wäre ja eh nur befristet auf 72 Wochen. Vielen Dank

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Anna,

 

die Schwerbehinderung ändert daran nichts.

 

Unter bestimmten Voraussetzungen ist allerdings eine vorzeitige Wartezeiterfüllung möglich. Bitte lassen Sie sich bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers beraten.

 

Homepage | Erwerbsminderungs­rente: Das Netz für alle Fälle | Deutsche Rentenversicherung (deutsche-rentenversicherung.de)

 

Homepage | Kindererziehung – Ihr Plus für die Rente | Deutsche Rentenversicherung (deutsche-rentenversicherung.de)

 

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

6 Antworten

Klugpuperam 01.11.2023 | 13:48
Der GdB ändert vorläufig nichts. Die 20-jährige Wartezeit wäre jetzt wohl der einzige Weg in die Erwerbsminderungsrente, der mir gerade einfällt.
Caroam 01.11.2023 | 13:58
Hallo Anna, unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Rente wg voller Erwerbsminderung auch gezahlt werden, wenn die allgemeine Wartezeit noch nicht erfüllt ist (fiktive Wartezeiterfüllung, § 53 Abs. 2 SGB VI). Pflichtbeiträge wegen Kindererziehung (bis zum 3. Lebensjahr des Kindes) stehen den Beiträgen aus einer versicherungspflichtigen Tätigkeit hier gleich. Nehmen Sie schnellstens Kontakt zu einer Auskunfts- und Beratungsstelle auf.
Zettleram 01.11.2023 | 14:28
Der Hinweis von Caro, sich beraten zu lassen ist gut. Sie müssen keine 5 Jahre in die Rentenversicherung einbezahlt haben, sondern 3 Jahre in den letzten 5 vor der Erwerbsminderung(3/5 Regel). Vielleicht passt es ja doch!
Abschlägeam 01.11.2023 | 18:20
Hallo Anna, vereinbaren Sie einen Beratungstermin bei Ihrer zuständigen DRV schnellstmöglich! Denn bereits das sichert Ihnen dann auch den Termin einer evtl. möglichen Antragstellung, da es nicht zu Ihrem Nachteil ausgelegt werden darf, wenn die DRV keinen 'zeitnahen' Termin für Sie hat. Lassen Sie sich also auch nicht 'abschrecken', sollte dieser dann erst im Dezember (oder noch später) möglich sein. Ein Beratungsgespräch kann auch telefonisch oder per Videochat erfolgen. Ihre zuständige DRV mit Kontaktdaten finden Sie hier: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Beratung-und-K…
Abschlägeam 01.11.2023 | 18:20
Hallo Anna, vereinbaren Sie einen Beratungstermin bei Ihrer zuständigen DRV schnellstmöglich! Denn bereits das sichert Ihnen dann auch den Termin einer evtl. möglichen Antragstellung, da es nicht zu Ihrem Nachteil ausgelegt werden darf, wenn die DRV keinen 'zeitnahen' Termin für Sie hat. Lassen Sie sich also auch nicht 'abschrecken', sollte dieser dann erst im Dezember (oder noch später) möglich sein. Ein Beratungsgespräch kann auch telefonisch oder per Videochat erfolgen. Ihre zuständige DRV mit Kontaktdaten finden Sie hier: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Beratung-und-K…
Klugpuperam 01.11.2023 | 18:40
Die 5 Jahre sind grundsätzlich notwendig, aber wenn innerhalb von 6 Jahren nach einer Ausbildung die volle Erwerbsminderung eintritt benötigt man nur 1 Jahr an Pflichtbeiträgen* in den letzten 2 Jahren zuvor.
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