Hallo Anna,
die Schwerbehinderung ändert daran nichts.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist allerdings eine vorzeitige Wartezeiterfüllung möglich. Bitte lassen Sie sich bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers beraten.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung