Hallo twinmami98,
Der Antwort von "=//=" kann ich zustimmen. Eine ärztliche Begründung wäre bei einem Widerspruch im Übrigen zwar hilfreich aber auch nicht zwingend erforderlich. Es reicht auch die eigene Aussage, warum Sie der Auffassung sind, dass die Minderung der Erwerbsfähigkeit schon früher eingetreten ist. Möglicherweise liegen auch schon Unterlagen vor, die belegen, wann die Diagnose erstmals festgestellt wurde, die zur Klinikeinweisung geführt hat (z. B. Befundbericht des behandelnden Arztes).