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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente -frage wg. Nachzahlung bei befristete Rente...

von twinmami9816.01.2017 | 16:30
1865 Ansichten
5 Antworten

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Habe jetzt akt.auf zeit die Erwerbsminderungsrente bekommen. Die Nachzahlung erfolgt Rückgängig ab 01.10.16 Ing. Für 3Monate. leider nicht das was ich erwartet habe... Im Bescheid steht: Für befristete Rente wird erst ab 7. Kalendermonat nach Eintritt der Minderung gezahlt. Mein Antrag War am 22.03.16! Ist dieser Datum Ausschlaggebend? Oder ich war von Februar bis Mitte März 2016 in einer Psychosomatische Klinik (Entlassung als Arbeitsunfähig ) Aber ich war vorher schon Erkrankt ! Sollte eigentlich ende Juni 2015 eingewiesen werden. .. Leider kam ich auf eine Warteliste die endlos war! Daher kam ich erst 8m. Später in die Klinik. Ist dies vielleicht der Eintritt der Minderung? Ich habe nirgenswo Anspruch gehabt! Weder Krankengeld noch Arge ect. Da ich Hausfrau bin, brauchte ich auch kein Arbeitsunfähigkeits Bescheinigung. Rentenamt konnte mir nicht recht beantworten. ob die 7. Monaten nach Antrag oder nach Erkrankung oder nach Entlassung aus der Klinik berücksichtigt wurde? ??? Lohnt sich ein Widerspruch? Bedanke mich schon mal im voraus für eure Antworten. Gruss

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo twinmami98,

Der Antwort von "=//=" kann ich zustimmen. Eine ärztliche Begründung wäre bei einem Widerspruch im Übrigen zwar hilfreich aber auch nicht zwingend erforderlich. Es reicht auch die eigene Aussage, warum Sie der Auffassung sind, dass die Minderung der Erwerbsfähigkeit schon früher eingetreten ist. Möglicherweise liegen auch schon Unterlagen vor, die belegen, wann die Diagnose erstmals festgestellt wurde, die zur Klinikeinweisung geführt hat (z. B. Befundbericht des behandelnden Arztes).

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4 Antworten

=//=am 16.01.2017 | 17:33
Im Rentenbescheid steht auf der 2. Seite, wann der Leistungsfall eingetreten ist, also seit wann Sie für erwerbsgemindert gehalten werden (vermutlich seit März 2016 - Rentenantrag oder Entlassung aus der Psych.Klinik!). Wenn Sie der Ansicht sind, dass dieses Datum nicht richtig ist, können Sie Widerspruch gegen den Bescheid einlegen. Den Widerspruch sollten Sie dann aber ärztlich begründen lassen. Ob dieser Aussicht auf Erfolg hat, ist fraglich, da Sie ja Hausfrau waren und nicht belegen können, ab wann Sie eine Beschäftigung wegen Krankheit nicht mehr ausüben können. Möglich ist alles, ist Ihre Entscheidung.
twinmami98am 16.01.2017 | 18:30
Da ist angegeben... Rente beginnt: Die Anspruchsvoraussetzungen sind ab d. 22.03.17 erfüllt. Das ist der Antragsdatum auch.
=//=am 17.01.2017 | 09:09
Na also, da haben Sie es doch. Wenn Sie mit dem Leistungsfall oder der befristeten Rente nicht einverstanden sind, legen Sie Widerspruch ein. Diesen sollten Sie dann aber gut begründen.
twinmami98am 17.01.2017 | 15:13
Erstmal Danke für eure Antworten.
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