Hallo Rolf,
die Nachzahlung Ihrer Rente wurde vom Rentenversicherungsträger einbehalten, da andere Leistungsträger Erstattungsansprüche geltend gemacht haben. In Ihrem Fall wahrscheinlich die Krankenversicherung und die Agentur für Arbeit. Wie zügig die Nachzahlung abgerechnet werden kann, ist abhängig von der Rückantwort dieser Leistungsträger. Im Regelfall werden diese Leistungsträger unmittelbar nach Kenntnis der Rentengewährung die Zahlungen einstellen und beim Rentenversicherungsträger den Erstattungsanspruch getrennt nach Monaten beziffern. Für den Zeitraum, in dem Sie keine Leistungen erhalten haben, steht für Sie der Rentenbetrag aus der Nachzahlung zur Verfügung und wird Ihnen mit Abrechnung der Nachzahlung angewiesen. Über den aktuellen Sachstand der Abrechnung Ihrer Nachzahlung wenden Sie sich bitte direkt an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger. Wir empfehlen Ihnen unabhängig davon die Krankenversicherung und die Agentur für Arbeit über die Rentengewährung zu informieren. Ihre erste laufende Rentenzahlung wird Ende Juli für den Monat Juli überwiesen.
Korrektur Alg 1 muss es natürlich heißen
Sie erhalten Ihre erste Rente nachschüssig Ende Juli. Nein, Sie erhalten kein Alg 2,da Sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen. Teilen Sie der AfA die Rentengewährung mit.
Hallo, Nein, Sie erhalten kein Alg 2,da Sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen. Teilen Sie der AfA die Rentengewährung mit.ALG I erhalte ich nach §145 SGB 3 gerade weil ich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe. Und Nahtlosigkeit bedeutet ja, dass damit die Lücke zwischen Aussteuerung aus dem Krankengeld und der Entscheidung der DRV über die Erwerbsminderungsrente geschlossen wird. Daher kann ich nicht ganz nachvollziehen, dass jetzt gerade durch die Gewährung der EMR eine Lücke entsteht.
Hallo,
Nein, Sie erhalten kein Alg 2,da Sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen. Teilen Sie der AfA die Rentengewährung mit. [/quote]
ALG I erhalte ich nach §145 SGB 3 gerade weil ich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe. Und Nahtlosigkeit bedeutet ja, dass damit die Lücke zwischen Aussteuerung aus dem Krankengeld und der Entscheidung der DRV über die Erwerbsminderungsrente geschlossen wird. Daher kann ich nicht ganz nachvollziehen, dass jetzt gerade durch die Gewährung der EMR eine Lücke entsteht.
ALG I erhalte ich nach §145 SGB 3 gerade weil ich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe. Und Nahtlosigkeit bedeutet ja, dass damit die Lücke zwischen Aussteuerung aus dem Krankengeld und der Entscheidung der DRV über die Erwerbsminderungsrente geschlossen wird. Daher kann ich nicht ganz nachvollziehen, dass jetzt gerade durch die Gewährung der EMR eine Lücke entsteht.Nahtlosigkeit, bis die RV eine Entscheidung getroffen hat. Da bleibt nur der Gang zum Sozialamt.
Hallo,
Nein, Sie erhalten kein Alg 2,da Sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen. Teilen Sie der AfA die Rentengewährung mit. [/quote]
ALG I erhalte ich nach §145 SGB 3 gerade weil ich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe. Und Nahtlosigkeit bedeutet ja, dass damit die Lücke zwischen Aussteuerung aus dem Krankengeld und der Entscheidung der DRV über die Erwerbsminderungsrente geschlossen wird. Daher kann ich nicht ganz nachvollziehen, dass jetzt gerade durch die Gewährung der EMR eine Lücke entsteht.
ALG I erhalte ich nach §145 SGB 3 gerade weil ich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe. Und Nahtlosigkeit bedeutet ja, dass damit die Lücke zwischen Aussteuerung aus dem Krankengeld und der Entscheidung der DRV über die Erwerbsminderungsrente geschlossen wird. Daher kann ich nicht ganz nachvollziehen, dass jetzt gerade durch die Gewährung der EMR eine Lücke entsteht.Hallo Rolf, die Agentur für Arbeit erhält von der Rentenversicherung eine Mitteilung über den Beginn Ihrer Rente. Darauf hin wird der Bewilligungsbescheid über das ALGI aufgehoben. Gemäß der fachlichen Anweisung für die Agentur für Arbeit https://www.arbeitsagentur.de/datei/fw-sgb-iii-145_ba015152.pdf… erfragt die RV zuvor, zu wann das ALGI aufgehoben wird. Somit erhalten Sie zwar erst ab 01.07.2021 die laufende Rentenzahlung, bis dahin aber entweder noch bis 30.06.2021 ALG I - das dann ebenfalls mit dem Nachzahlungsanspruch verrechnet wird. Oder die Bewilligung endet mit dem Monat Mai, es werden die Ansprüche Oktober 2020 bis inkl. Mai 2021 verrechnet und Sie erhalten den Nachzahlungsbetrag irgendwann innerhalb des Monats Juni. Der Erstattungsbetrag ist auf den monatlich zur Verfügung stehenden Zahlbetrag der Rente begrenzt. Sofern das ALG1 höher war, müssen Sie eine Differenz nicht erstatten. Sofern also bereits per 31.05.2021 verrechnet wird, verbliebe Ihnen aus der Nachzahlung auf jeden Fall die volle Rente für den Monat Juni 2021. Wenn noch bis zum 30.06.2021 ALGI bezahlt und dieses dann verrechnet wird, haben Sie 'schlimmstenfalls' nichts von der Nachzahlung, aber auch keine Lücke. Zu wann genau der Bescheid für das ALGI von Ihrer Agentur für Arbeit aufgehoben wird - und somit von dort keine Zahlung mehr erfolgt- erfahren Sie in der für Sie zuständigen Leistungsabteilung. Da auch das ALGI erst rückwirkend am Monatsende bezahlt wird (wie dann auch die Rente), entsteht Ihnen also 'so oder so' keine 3-monatige Lücke. Also rufen Sie nachher gleich mal in der Leistungsabteilung an, dann erfahren Sie es direkt von der zuständigen Stelle. Viel Erfolg und alles Gute!
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