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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente für den Bestand

von Herr Schulze24.03.2022 | 12:22
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, kann mit das jemand genauer erläutern: Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat Verbesserungen für Erwerbsminderungsrentner angekündigt. Man erhöhe die Renten von rund drei Millionen Menschen, sagte er dem “Redaktionsnetzwerk Deutschland” (Freitagsausgaben). “Das ist ein wichtiger Beitrag gegen Altersarmut und zeigt, dass der Sozialstaat funktioniert und die Menschen nicht im Stich lässt.” Bereits in der Vergangenheit hatte es Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente gegeben, von denen damals jeweils die Neurentner profitierten, nicht aber die Bestandsrentner. Das soll nun nachgeholt werden. Die betroffenen Menschen sollen ab dem 1. Juli 2024 bis zu 7,5 Prozent mehr Geld erhalten, wie es im “Entwurf eines Gesetzes zur Rentenanpassung 2022 und zur Verbesserung von Leistungen für den Erwerbsminderungsrentenbestand” heißt. In dem Entwurf, über den das RND berichtet, wird ausgeführt: “Wer eine Rente wegen Erwerbsminderung bezieht, die in der Zeit vom 1. Januar 2001 bis 31. Dezember 2018 begonnen hat, erhält ab dem 1. Juli 2024 einen pauschalen Zuschlag zur Rente, der an die individuelle Vorleistung an Entgeltpunkten anknüpft.”

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Herr Schulze,

wir bitten Sie in dieser Frage noch etwas Geduld aufzubringen und das Gesetzgebungsverfahren abzuwarten.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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9 Antworten

Wolfam 24.03.2022 | 12:40
Niemals ab 2024.Das muss ein Übertragungsfehler sein.So bekloppt ist die SPD nun doch ich.Wenn aber wähle ich die SPDvor 2024 nicht mehr.
Bodoam 24.03.2022 | 12:45
WER soll das bitte verstehen: In dem Entwurf, über den das RND berichtet, wird ausgeführt: “Wer eine Rente wegen Erwerbsminderung bezieht, die in der Zeit vom 1. Januar 2001 bis 31. Dezember 2018 begonnen hat, erhält ab dem 1. Juli 2024 einen pauschalen Zuschlag zur Rente, der an die individuelle Vorleistung an Entgeltpunkten anknüpft.”
Klausam 24.03.2022 | 13:05
Zitat von Bodo anzeigenausblenden
Der Bericht ist überschrieben mit: Diese Verbesserungen plant Arbeitsminister Heil bei der Erwerbsminderungsrente. plant = ein systematisches zukunftsbezogenes Durchdenken von Zielen !
Werner Güntheram 24.03.2022 | 15:28
Wer vor 2014 in Erwerbsminderungsrente gegangen ist bekommt 7,5Prozent mehr,wer von 2014 bis 2019 gegangen ist bekommt 4,5Prozent Aufschlag
Theodor Schadeam 24.03.2022 | 15:36
Das ist doch eine Frechheit, warum erst 2024! Das Geld steht uns zu! Ich kann mir nur vorstellen das das ein Irrtum! ist! Und wie kommt der gute Herr Heil auf 7,5 Prozent?
Rentneram 24.03.2022 | 15:37
Wird der Aufschlag auch nach Übergang von der EMR in die Regelaltersrente weitergezahlt oder kommt es dann, wie bisher, wieder zu den bis zu 10,8 % Abschlag?
Renaam 24.03.2022 | 15:44
Das stand in dem Artikel. Klar ist auch: Viele frühere Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner befinden sich bereits im Altersrentenbezug. Deshalb werden bei der geplanten Verbesserung auch laufende Altersrenten berücksichtigt, bei denen zuvor eine Erwerbsminderungsrente mit einem Rentenbeginn in der Zeit von 2001 bis 2018 gewährt wurde.
Wähleram 24.03.2022 | 15:42
Der Mann muss weg!Was für ein elendes Gewurschtel.Gut das bald Wählen sind! Ab 2024? Das kann nicht sein!
Frankam 25.03.2022 | 22:58
Nein, der Abschlag erfolgt nur einmal mit Berechnung der Erwerbsminderungsrente. Der Übergang zur Altersrente erfolgt ohne Abschläge fließend.
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