Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenNeben den medizinischen Voraussetzungen müssen für eine Erwerbsminderungsrente auch in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung drei Jahre mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit belegt sein (besondere versicherungsrechtliche Voraussetzung).
Pflichtbeiträge können nur gezahlt werden, wenn auch Versciherungspflicht besteht. Wenn Ihre Freundin während des Minijob nicht auf die Versicherungsfreiheit verzichtet hatte, ist dies leider auch nicht mehr rückwirkend möglich. Das geht immer nur für die Zukunft.
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