Hallo Georg RJ,
die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Rente wegen Erwerbsminderung hat man dann erfüllt, wenn in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung für mindestens 36 Monate Pflichtbeiträge entrichtet wurden.
Sollte man nicht in einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis stehen oder als Selbständiger pflichtversichert sein, gibt es für bestimmte Personenkreise eine weitere Möglichkeit, den Erwerbsminderungsschutz aufrecht zu erhalten.
Diese Personen müssen bereits vor dem 01.01.1984 die allgemeine Wartezeit von 60 Beitragsmonaten zurückgelegt haben und ab dem 01.01.1984 muss jeder einzelne Kalendermonat mit einem Beitrag oder einer anderen rentenrechtlichen Zeit belegt sein. Nur dieser Personenkreis kann von der Möglichkeit Gebrauch machen, den Erwerbsminderungsschutz mit freiwilligen Beiträgen aufrecht zu erhalten. Dabei kann die Beitragshöhe zwischen Mindest- und Höchstbeitrag frei gewählt werden. Sollte allerdings nur 1 Kalendermonat seit dem 01.01.1984 nicht belegt sein, kann die freiwillige Beitragszahlung für die Aufrechterhaltung des Erwerbsminderungsschutzes nicht genutzt werden.