Hallo Peter,
Anspruch auf eine Rente wegen voller Erwerbsminderung besteht, wenn Ihr Leistungsvermögen unter drei Stunden täglich beträgt.
Wenn Sie mindestens drei Stunden, aber nur noch weniger als sechs Stunden täglich erwerbstätig sein können und gleichzeitig arbeitslos sind, weil ein entsprechender Teilzeitarbeitsplatz nicht vorhanden ist, können Sie einen Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung haben (sog. Arbeitsmarktrente).
Mit freundlichen Grüßen