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Erwerbsminderungsrente Gesamtleistungsbewertung

von M.F.18.03.2010 | 17:25
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Hallo und guten Tag, ein Bekannter von mir, 56 Jahre alt, hat nach seiner Renteninformation vom 30.01.2010 einen Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung in Höhe von 1.084,54 Euro. Er hat bis zum 31.08.2009 Pflichtbeiträge gezahlt. Würde er heute erwerbsgemindert, hätte er ja die Voraussetzungen für die Erwerbsminderungsrente erfüllt (36 Monat in den letzten 60 Monaten). Er ist seit kurzem selbständig (tatsächlich selbständig, nicht schein- und auch nicht arbeitnehmerähnlich-selbständig). Er könnte also einen Antrag auf Zahlung von Pflichtbeiträgen für Selbständige stellen. So wie ich das sehe, kann er damit aber auch bis August 2011 warten, weil er bis dahin ja immer noch die Voraussetzungen für die Erwerbsminderungsrente erfüllt (Pflichtbeiträge bis zum 31.08.2009). Würde denn, wenn er bis August oder Juli 2011wartet, sein derzeitiger Anspruch in Höhe von 1.084,54 Euro Erwerbsminderungsrente erheblich niedriger werden oder eher nicht, Stichwort: Gesamtleistungsbewertung. Danke im Voraus für Ihre Bemühungen. Freundliche Grüße M.F.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo,

mit Ihren Überlegungen liegen Sie grundsätzlich richtig, was die Versicherungspflicht zur Aufrechterhaltung des Anspruches auf Rente wegen Erwerbsminderung betrifft.

Allerdings haben Sie bei der Pflichtbeitragszahlung nur die Möglichkeiten:

1. Einkommensgerecht (19,9 % des zu versteuernden Einkommens nach Abzug der Betriebsausgaben)

2. Regelbeitrag (derzeit 508,45 €/mtl.)

3. halber Regelbeitrag innerhalb der ersten drei Kalenderjahre nach Aufnahme der selbst. Tätigkeit (derzeit 254,22 €/mtl.)

Wenn Ihr Bekannter jedoch bereits 56 jahre alt ist, gibt es noch eine weitere, meist günstigere Möglichkeit zur Aufrechterhaltung des Anspruches auf Rente wegen Erwerbsminderung. Voraussetzung ist, dass

1. vor dem 01.01.1984 bereits fünf Jahre Beitragszeiten zurückgelegt wurden und

2. ab dem 01.01.1984 ein lückenloses Versicherungskonto vorliegt.

Für diese Lückenlosigkeit reicht es aus, dass jeder Monat mit einer rentenrechtlichen Zeit (Beitrags- oder beitragsfreie Zeiten wg. Krankheit, Arbeitslosigkeit oder Schulausbildung) belegt ist.

Hierfür würden auch freiwillige Beiträge ausreichen. Der Vorteil liegt in der Höhe der Beiträge. Es würde schon ein mtl. Beitrag von 79,60 EUR ausreichen. Natürlich kann man auch höhere Beiträge zahlen (max. 1094,50 €/mtl.). Nachteil ist, dass er diese Beiträge bereits ab dem 01.09.2009 zahlen muss. Für 2009 läuft die Frist bereits am 31.03.2010 ab. Er sollte sich also schnell entscheiden.

Als Tip, wenn Ihr Bekannter sich nicht sicher ist, ob die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind, empfiehlt es sich erst einmal eine Klärung des Versicherungskontos zu beantragen.

Dies hat den Vorteil, dass dadurch die Frist für die freiwillige Versicherung gehemmt wird und er nach Abschluss dieses Verfahrens nochmals drei Monate für die Einzahlung Zeit hat. Grundsätzlich würde ich immer eine Beratung in in der nächsten Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung empfehlen. Die Adressen finden Sie unter www.deutsche-rentenversicherung.de.

Hier kann man Sie auch zu den Auswirkungen bei der Bewertung der Zurechnungszeit beraten. Dazu braucht man in jedem Fall eine aktuelle Rentenauskunft mit allen Berechnungsanlagen.

MfG

2 Antworten

Renten-Fachmannam 18.03.2010 | 19:53
Zunächst werden sich bei Rentenauskünften in den Jahren 2011 und 2012 allein ohne Hinzutritt weiterer Zeiten geringfügige Änderungen ergeben, weil für die letzten beiden Jahre, hier 2009 und 2010 zur Bestimmung der Entgeltpunkte (EP)ein vorläufiges Durchschnittsentgelt zur Anwendung kommt (unter der Voraussetzung dass es beim derzeitigem aktuellem Rentenwert bleibt). Bei einer Rentenauskunft im Jahr 2012 liegen die entgültigen Durchschnittswerte für 2009 und 2010 vor. Steigt der Durchschnitt, dann sinken die für diese beiden Jahre in diesem Jahr ermittelten Entgeltpunkte und es werden einige Cent weniger. Die Auswirkung der Gesamtleistungsbewertung hängt sehr stark vom individuellen Versicherungsverlauf ab, eine konkrete Antwort kann hier nicht erfolgen. Aber die tatsächlichen Auswirkungen dürften bei Lücke von 2 Jahren im Versicherungsverlauf nicht erheblich sein.
M.F.am 19.03.2010 | 10:33
Guten Tag, danke für die Hinweise sowohl an den Renten-Fachmann, als auch an den Experten. Sie haben mir sehr geholfen. Anmerkung: mein Bekannter hat zwar fünf Jahre Beitragszeiten vor dem 01.01.1984, allerdings für die Zeit danach nicht jeden Monat mit einer rentenrechtlichen Zeit belegt. Insofern hat sich das mit den möglichen freiwilligen Beiträgen erledigt. Freundliche Grüße M.F.
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