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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente Gutachter abgelehnt

von Minoa13.09.2021 | 11:02
880 Ansichten
4 Antworten
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich habe aufgrund einer Schweren Erkrankung eine Erwerbsminderungsrente beantragt und nun einen Termin bei der Ärztlichen Untersuchungsstelle der RV bekommen. Aufgrund sehr negativer Bewertungen und Erfahrungen mit dem zugeteilten Gutachter hat man Sohn bei der DRV angerufen und den Gutachter abgelehnt. Die Dame am Telefon hat gesagt das der Ordner dann wieder zurück an die Verwaltung geht und das dort dann entschieden wird. Wie geht es jetzt erfahrungsgemäß weiter? Muss man wieder Monatelang auf einen Neuen Termin warten bzw bekommt man überhaupt einen? Wie sind hier Ihre Erfahrungen? Viele herzlichen Dank!

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 14.09.2021 | 13:37

Hallo, Minoa,

wenn Sie aus persönlichen Gründen einen bestimmten Gutachter ablehnen, wird die DRV einen anderen Gutachter beauftragen. Sollten Sie wieder nicht einverstanden sein, könnte es sein, dass eben ohne Entscheidung entscheiden wird (anhand der Aktenlage). Evtl. wird nach Aktenlage entschieden. Ob dies ausreicht, dass eine positive Entscheidung getroffen werden kann, ist vom Einzelfall abhängig. Es wird dabei auch beachtet, ob Sie den Mitwirkungspflichten nachgekommen sind. Sollte dies nicht der Fall sein, könnte das da zu führen, dass ein Antrag ggf. auch abgelehnt wird.

3 Antworten

Begutachtungam 13.09.2021 | 12:33
Negative Bewertungen anderer sind absolut kein Grund einen Gutachter abzulehnen und welche negativen Erfahrungen meinen Sie denn, etwa auch die anderer Personen? Auch das wäre dann kein Grund einen Gutachter abzulehnen. Jetzt bleibt Ihnen nur, die Entscheidung der Rentenversicherung abzuwarten und ja, wenn ein anderer Gutachter beauftragt werden sollte, kann sich das Verfahren durchaus noch um einige Zeit (auch Monate) verschieben. So etwas muss man aber dann auch im Blick haben, bevor man einen Gutachter ablehnt. Sollte Ihre Ablehnung des Gutachters nicht stattgegeben werden, wird sich das vermutlich auch nicht gerade positiv auswirken. Viel Gück.
Eeeam 14.09.2021 | 01:02
Da Sie überhaupt kein Wahlrecht haben, wird die Akte vom Gutachter zurückgefordert. Eh der das gemacht kann einige Zeit vergehen. Dann wird Ihre Eingabe geprüft. Dann steht dort im Internet gibt es böse Kommentare. Dann denkt sich der Sachbearbeiter, meine Fresse echt jetzt? Deshalb wird das gesamte Verfahren aufgehalten? Da Kommentare im Internet kein sachlicher Kritikpunkt an einem Gutachter sind, kann es durchaus passieren, dass die Akte zurück genau an diesen geht und Sie, nun mit Wochen oder Monaten an Verzögerung, doch dahin müssen.
Falsche Reihenfolgeam 15.09.2021 | 10:27
Man fragt sich ja, weshalb sie diese Frage nicht vor Ablehnung des Gutachters gestellt haben.
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