Hallo Jule,
wenn Ihnen daran gelegen ist, dass Ihnen ein eventuell zustehender Anspruch auf Arbeitslosengeld möglichst nahtlos ab 01.04. gezahlt wird, sollten sie sich frühzeitig bei der Agentur für Arbeit melden. Da auch bei den Agenturen für Arbeit nicht überall gleich schnell gearbeitet wird, macht es Sinn, sich jetzt schon zu melden. Ob ein Anspruch auf Arbeitslosengeld neben Ihrer Beschäftigung besteht, kann unsererseits aber nicht beurteilt werden (Die sogenannte Nahtlosigkeitsregelung, d. h. der Anspruch auf Arbeitslosengeld während eines EM-Rentenverfahrens, greift zum Beispiel nur, wenn die ausgeübte Beschäftigung weniger als 15 Stunden wöchentlich ausgeübt wird).
Wir empfehlen Ihnen daher, sich bezüglich eines möglichen Anspruchs mit der Agentur für Arbeit in Verbindung zu setzen. Dort wird man Ihnen auch mitteilen, was Sie sonst noch zu beachten haben.