Hallo Luna,
bei den Werten 0,23 und 0,28 handelt es sich um gesetzlich festgelegte Hinzuverdienstfaktoren.
Neu ab dem 1. Juli 2017:
Bei der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung wird die jährliche Hinzuverdienstgrenze individuell berechnet. Sie orientiert sich -vereinfacht gesagt- an Ihrem höchsten beitragspflichtigen Jahreseinkommen der letzten 15 Jahre. Mindestens liegt sie jedoch im Jahr 2017 bei 14458,50 Euro. Der Verdienst, der über dieser Grenze liegt, wird zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet.
Sie können sich Ihre persönliche Hinzuverdienstgrenze von Ihrem Rentenversicherungsträger berechnen lassen.
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