Hallo Smit,
wenn Ihre Mutter Deutsche oder Niederländerin (bzw. EU-Staatsangehörige) ist und die volle Erwerbsminderung allein aus gesundheitlichen Gründen gezahlt wird (und davon ist bei unbefristeter Zahlung auszugehen), dann wird sie auch ohne Einschränkungen in die Niederlande gezahlt.
Sie können dies auch hier nachlesen:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/de/Inhalt/02_Rente/06_ausland_rente/02_rente/rentenzahlung_in_anderen_staat.html?nn=30054
oder:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/29796/publicationFile/2683/leben_und_arbeiten_in_europa.pdf