Hallo Hatald,
ich gehe davon aus, dass Ihre Frage sich auf eine arbeitsmarktbedingte Rente wegen voller Erwerbsminderung bezieht. Hierbei besteht ein Leistungsvermögen von 3 bis unter 6 Stunden täglich (=teilweise Erwerbsminderung). Liegt neben der teilweisen Erwerbsminderung Arbeitslosigkeit vor, kann ein Anspruch auf eine Rente wegen voller Erwerbsminderung aufgrund eines verschlossenen Teilzeitarbeitsmarktes bestehen.
Dies gilt aber nicht für Personen während eines Freiheitsentzuges im geschlossenen Vollzug, in der Sicherungsverwahrung oder in Untersuchungshaft. Bei einem offenen Vollzug käme die Gewährung der vollen Erwerbsminderungsrente grundsätzlich in Betracht. Ob die Voraussetzungen im konkreten Einzelfall erfüllt sind, sollte mit dem zuständigen Rentenversicherungsträger geklärt werden.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung