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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente in Rente umwandeln?

von Joachim30.01.2022 | 10:56
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6 Antworten

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Ich bin 64 Jahre, habe 36 Berufsjahre, 50% Schwerbehindert und beziehe eine Erwerbsmiderungsrente. Sollte ich die Erwerbsmiderungsrente umwandeln lassen? Ist eine Umwandlung kompliziert?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Joachim,

eine Erwerbsminderungsrente wird spätestens zum Erreichen des Regelrentendatums eh in eine Altersrente umgewandet.

Die vorherige Umwandlung in eine Altersrente kann -sofern die Voraussetzung für eine vorzeitige Altersrente erfüllt sind- sinnvoll sein (muss aber nicht zwingend mit Vorteilen vorbunden sein).

Möglicherweise beachtenswerte Punkte könnten sein (Aufzählung ohne Anspruch auf abschließende Vollständigkeit):

-> ändert sich die Rentenhöhe bei Altersrente?

-> flexiblere Hinzuverdienstmöglichkeiten bei Altersrente können Vorteile bringen (wenn denn ein entspr. Hinzuverdienst erzielt wird)

-> Auswirkungen in/bei der Betriebsrente möglich

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5 Antworten

Siehe hieram 30.01.2022 | 12:25
Hallo Joachim. wenn Sie nicht vorhaben, nochmal ordentlich loszulegen im Arbeitsleben und vom hohen Freibetrag in diesem Jahr profitieren wollen, dann können Sie es auch so 'laufen' lassen. Ansonsten ändert sich nämlich eigentlich nichts, außer dass die Rente dann anders heißt. Die Antragstellung ist nicht so kompliziert, Sie können sich ja schon mal das Formular dazu angucken. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/… Allerdings plant die Regierung ja wohl irgendwas..., was weiß leider noch keiner.... könnte aber dazu führen, dass Sie ne lange Nase machen, wenn Sie jetzt wechseln und dann doch was verbessert werden würde... lassen Sie es doch erst einmal so und verfolgen Sie die Nachrichten. Alles Gute!
Siehe hieram 31.01.2022 | 15:04
Allerdings plant die Regierung ja wohl irgendwas..., was weiß leider noch keiner.... könnte aber dazu führen, dass Sie ne lange Nase machen, wenn Sie jetzt wechseln und dann doch was verbessert werden würde... lassen Sie es doch erst einmal so und verfolgen Sie die Nachrichten. Alles Gute!
Gilt das auch, wenn bereits einen Antrag auf Neufeststellung (ruhend) gestellt wurde ?
Was genau meinen Sie mit Neufeststellung? Sie haben eine EM-Rente bezogen/beziehen sie noch und haben dabei etwas zur Überprüfung veranlasst (Antrag ruht bis...)? Dann könnte über diesen Überprüfungsantrag erst entschieden werden, bis dieses 'bis' klar ist, es also eine dafür notwendige andere Sache entschieden wurde. Und das gilt dann m.W. auch bis über den Wechsel in eine (nachfolgende) Altersrente hinaus, da das Verfahren ja noch nicht abgeschlossen werden konnte. Sofern sich das dann (rückwirkend) auf die EM-Rente auswirkt, müsste dann auch die (zwischenzeitlich schon bezogene) nachfolgende Altersrente entsprechend korrigiert werden.
Gerdaam 01.02.2022 | 12:09
Genau das war meine Frage, danke für die kompetente und klare Antwort !
Horchpostenam 01.02.2022 | 12:48
Aber nur wenn das Bundesozialgericht im Sinne der Bestandsrentner urteilt,dann dürfte es sogar eine Nachzahlung geben.Das Urteil wird in diesem Halbjahr erwartet. Wenn die Politik aber vorher eine Verbesserung bei der Erwerbsminderungsrente der Bestandsrentner beschließen würde,könnte die Änderung alles und jeden ausschließen! Dann darf man nur hoffen das die Bestandsrentner die in Altersrente gewechselt haben auch irgendwie berücksichtigt werden!
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