Hallo Neuling65,
wird nach einer Rente wegen voller Erwerbsminderung eine Altersrente (auch die Regelaltersrente) beanspruch behalten die bisherigen Entgeltpunkte auch den bisherigen Abschlag. Eine Ausgleichszahlung für den Abschlag der Erwerbsminderungsrente ist nicht möglich.
Eine Frage noch:
Ist es richtig, dass bei Umwandlung der vollen EM-Rente der Rentenfreibetrag neu berechnet wird und damit höher ist?
Sie meinen bei der Steuer? Dort ja. Wenn Sie aber 'vorzeitig' umwandeln (also EM-Rente in SB-Rente) bleibt es dann dabei. Eine Neuberechnung vorgezogene Altersrente in Regelaltersrente findet erneut dann nicht mehr statt. Dies sollten Sie insbesondere berücksichtigen, falls Sie nach Ihrem Beratungsgespräch bei der zuständigen DRV entscheiden sollten, die Rentenhöhe doch noch irgendwie durch Zahlungen aufzuplustern. Der Prozentsatz des ursprünglichen Rentenbeginns bleibt erhalten, wenn die Folgerente 'nahtlos' (=weniger als 24 Monate Zwischenraum) erfolgt. Ein Rechenbeispiel, wie es sich auswirkt, finden Sie (mit auch weiteren Erklärungen dazu) hie: https://www.haufe.de/finance/haufe-finance-office-premium/renten… Verbindliche Informationen zu Ihrer persönlichen Rentenbesteuerung (inklusiv Berücksichtigung der Familienverhältnisse etc.) erhalten Sie bei Ihrem Finanzamt und Beratung dazu bei einem Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater.Hallo Neuling65, wird nach einer Rente wegen voller Erwerbsminderung eine Altersrente (auch die Regelaltersrente) beanspruch behalten die bisherigen Entgeltpunkte auch den bisherigen Abschlag. Eine Ausgleichszahlung für den Abschlag der Erwerbsminderungsrente ist nicht möglich.Eine Frage noch: Ist es richtig, dass bei Umwandlung der vollen EM-Rente der Rentenfreibetrag neu berechnet wird und damit höher ist?
Sorry, aber das hab ich nicht verstanden. Mir wurde auch immer gesagt, man kann nichts mehr einzahlen bei einer EMR
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