Dazu zwei Fragen:
Wurden die nun von Ihnen entrichteten Beiträg zum spanischen Träger entrichtet?
Haben Sie Ihren Wohnsitz in Spanien oder in Deutschland?
Grundsätzlich kann ich dazu sagen, dass ein Rentenantrag bei Träger des Wohnsitzlandes zu stellen ist und dieser dann auch bei den anderen, in Frage kommenden Rentenversicherungsträgern innerhalb der EU als gestellt gilt. Ein in Spanien (Wohnsitzland) gestellter Rentenantrag eines deutschen Staatsbürgers gilt also gleichzeitig als beim deutschen Rentenversicherungsträgers als gestellt. Die Behörden treten dann untereinander in Kontakt. Der deutsche Rentenversicherungsträger antwortet separat.
Bezüglich Ihrer in Spanien nicht anerkannten Zeit oder sonstigen Fragen, die die Zeit in Spanien betreffen, setzen Sie sich bitte mit Ihrem spanischen Träger in Verbindung, da dieser diese Angelegenheiten nach geltenden spanischen Recht zu behandeln hat.