Hallo Chrissy,
den Beginn der Rente wegen Erwerbsminderung können Sie nicht beeinflussen, da sich dieser aus dem im Verfahren erstellten Gutachten des Medizinischen Dienstes ergibt. Dieser kann auch in der Vergangenheit liegen kann.
Ob Sie das dann bereits erhaltene Krankengeld an die PKV zurückzahlen müssen, können Sie nur dort erfragen.