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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente, Klageverfahren. Inhalt der ärztlichen Gutachten stimmen nicht

von Wolf24.02.2019 | 15:43
297 Ansichten
9 Antworten

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Guten Tag, ich habe Erwerbsminderungsrente eingereicht, die abgelehnt wurde. Ich habe dann ein Klageverfahren eingereicht beim Sozialgericht. Das Gericht hat 2 Gutachter bestellt und 1 Gutachter davon sollte Hauptgutachter sein. Die Gutachten liegen nun vor und ich habe fest gestellt, dass der Inhalt aller 2 Gutachten zu 50 % nicht stimmt. Z.B. stimmen da weder Körpermaße, Familiensituation, Namen der Ärzte, Familienanamnese, chronische Krankheiten , Beschwerden, Einschränkungen, Medikamente, Heilmittel, Operationen, jahrelange Beratung bei Psychologen und Beratungsstellen wurden nicht erwähnt. Bei einer chronischen Krankheit wurde behauptet, dass die keine Behandlung bedarf und nicht einschränkt, obwohl ich darunter seit 40 J leide und ebenso lange dafür Medikamente nehme. Zu bestimmten Fragen des Gerichts , wurde nur geschätzt, geraten oder eine allgemeine Statistik eingefügt, aber nicht persönlich untersucht und ich wurde dazu auch nicht befragt z.B. wie schwer ich tragen kann, ob ich auf Gerüsten arbeiten kann. Und was meine Psyche betrifft, da wurden die Krankheit und Probleme meines Vaters genau beschreiben, aber nicht z.B. meinem schlimmen Unfall, unter diesem ich seit Jahrzehnten noch leide und seitdem nicht mehr in der Lage bin Auto zu fahren. Obwohl ich oft am stottern bin und mich oft die Leute schlecht verstehen können (besonders in Stresssituationen), wurde behauptet, dass ich klar und deutlich zu verstehen bin. Es wurde behauptet, dass ich übergewichtig bin und zu viel esse (Körpergröße 170 cm, 70 kg). Jetzt frage ich hier, wie kann es sein, dass solche Gutachten erstellt werden und ob solche fehlerhaften Gutachten überhaupt anerkannt werden dürfen vor Gericht ? Kann ein Gericht anhand solcher falschen Angaben überhaupt ein Urteil fällen ? mfG Wolf

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag Wolf,

im Rahmen des Klageverfahrens entscheidet das Gericht anhand der vorliegenden Unterlagen. Hierzu zählen in Ihrem Fall auch die 2 Gutachten. Wenn Sie mit dem Inhalt nicht einverstanden sind, sollten Sie dies dem Gericht gegenüber schriftlich ausführlich erklären. Gegebenenfalls können Sie einen Rechtsbeistand hinzunehmen.

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8 Antworten

Herr ABCam 24.02.2019 | 16:00
Das sind so typische Fließbandgutachten zum Zwecke der Verdienststeigerung durch gierige Ärzte, die schnell nebenher geschrieben werden. Und dann kommt solcher Mist zustande, zum Nachteil des Patienten. Wenn Sie noch keinen Anwalt haben, dann sollten Sie jetzt dringend einen nehmen, damit dieser entsprechend das Gutachten vor dem Richter zerpflücken kann.
Kokaam 24.02.2019 | 16:48
So blöd wie es klingt, je mehr da nicht stimmt, umso besser! Geben Sie es, wie schon geraten, in die Hände Ihres Rechtsbeistandes! Bei den Gutachtern gibt es leider die ganze Bandbreite, von Sachverständig bis A... loch hoch zehn. Aber Gutachten sollten schon inhaltlich und medizinisch korrekt sein,auch damit man die Ablehnung aber auch eine Befürwortung nachvollziehen kann. Alles Gute!
Realistam 25.02.2019 | 08:34
Wenn das Gericht zwei Gutachter bestimmt hat, sollten Sie auch davon ausgehen, dass diese Gutachten vom Gericht zur Entscheidung herangezogen werden. Alles andere ist Träumerei. Letztendlich sind Sie jetzt in der Pflicht, die Fehler dieser Gutachten nachzuweisen und da ist ein guter Fachanwalt nicht die schlechteste Idee.
memyselfam 25.02.2019 | 08:41
bei Gutachtern war ich zwar noch nicht, aber ich habe noch keinen Rehabericht gesehen, der von A bis Z richtig war, oder auch ganz normale Arztberichte, strotzen häufig vor gravierenden Fehlern oder auch nur Nachlässigkeiten. Und ehrlich gesagt, ich bin mir auch nicht sicher, ob Berichtigungen dann von entsprechender Stelle, KK oder RV, auch gelesen und gewürdigt werden. Bzw ob diese die überhaupt bekommen.
memyselfam 25.02.2019 | 09:50
also von mir selbst waren es schon 4, und ich habe von bekannten auch welche gesehen. reicht das?
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