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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente lückenlos nach Reha

von Consti21.10.2024 | 10:28
625 Ansichten
4 Antworten

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Nach einer AU über 10 Monate und einer medizinischen Reha, aus der ich arbeitsunfähig entlassen wurde, stelle ich nun einen Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente. Kann ich ein Datum bestimmen, ab wann diese greift, oder tritt sie in jedem Fall lückenlos nach dem Reha-Ende ein? Ich stehe nämlich mit Krankengeld finanziell besser da und würde gerne diesen Status noch ein paar Monate aufrecht erhalten, solange mir Krankengeld zusteht. Danke im Voraus für eine Antwort!

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 21.10.2024 | 13:37

Hallo Consti,

 

den Beiträgen von „Praxis“ vom 21.10.2024 | 13:09, „Kein Wunschkonzert“ vom 21.10.2024 | 13:49 und „Schade“ vom 21.10.2024 | 14:33 kann ich zustimmen. Im Zweifel sollten Sie sich individuell von einer Auskunfts- und Beratungsstelle eines Rentenversicherungsträgers beraten lassen.


 

3 Antworten

Praxisam 21.10.2024 | 11:09
Der Rentenbeginn richtet sich nach dem Zeitpunkt des Eintritts der Erwerbsminderung in Verbindung mit dem Antragsdatum. Einen Wunschtermin können Sie nicht angeben. Lesen Sie § 99 SGB VI. Liegt der Eintritt der Erwerbsminderung schon länger zurück, so dass die dreimonatige Antragsfrist verstrichen ist, lässt sich mit dem Antragsdatum der Rentenbeginn steuern. Funktioniert aber nur, wenn es sich nicht um eine Umdeutung des Reha-Antrages (bei dem Ihnen die Krankenkasse das Dispositionsrecht entzogen hat) in einen Rentenantrag handelt.
Kein Wunschkonzertam 21.10.2024 | 11:49
Nein, das Leistungsfall-Datum ("Beginn") der EM-Rente, sofern Sie überhaupt eine bekommen werden, können Sie natürlich nicht selber "bestimmen" (und schon gleich gar nicht mit der Begründung, dass das Krankengeld höher ist). Dieses Datum legen die Gutachter in der Gesamtschau Ihrer Krankengeschichte und Ihrer Befundberichte fest. Sollten Sie von der Krankenkasse in Ihrem Dispositionsrecht eingeschränkt worden sein nach §51, SGB V, dürfen Sie sowieso nichts mehr ohne Zustimmung der Krankenkasse ändern oder ablehen (außer, Sei legen keinen Wert auf weiteres Krankengeld). Niemand zwingt Sie, jetzt schon von sich aus einen EM-Rentenantrag zu stellen. Die DRV wird aber den Rehabericht prüfen und möglicherwesie Ihren Rehaantrag in einen EM-Rentenantrag umwandeln und Sie dann entsprechend informieren. Das kann aber noch dauern, was ja durchaus in Ihrem "finanziellen" Interesse liegen dürfte. Wie lange dann die Krankenkasse das noch mitspielt, werden Sie mit Sicherheit mitbekommen. Die sind, wenn es um das Einsparen von Krankengeld geht, absolut und komplett humorlos!
Schadeam 21.10.2024 | 12:33
Wenn das KG höher ist und Sie frei in Ihrer Disposition sind könnten Sie doch mit Ihrem Rentenantrag bis 3 oder 4 Monate vor Ablauf des Krankengeldes warten - und schon wäre "Ihr Problem" vom Tisch. Es wird nicht funktionieren in den Rentenantrag zu schreiben: "liebe DRV bitte entscheiden Sie über meine EM Rente genau am 27.04.2025 damit mein am 30.04.25 endendes Krankengeld längstmöglichst ausgezahlt wird und die Kasse es somit nicht vorzeitig beenden kann."
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